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Aerztin klagt wegen Herzrhythmusstoerungen der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten

Published On: 19. Juni 2023 20:56

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus arbeitet, hat Klage gegen BioNTech eingereicht, da sie seit ihrer Impfung unter Atemnot und Herzrhythmusstörungen leidet. Auch Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen gehören zu ihren Symptomen. Der Prozess sollte in Hamburg stattfinden, wurde jedoch aufgrund eines Befangenheitsantrags des Anwalts der Klägerin verschoben. Dieser fordert eine Kammer aus mehreren Richtern, um höchstmögliche Expertise im Verfahren sicherzustellen.

Die Klägerin verlangt von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld und Ersatz für alle materiellen Schäden. Der Erfolg des Prozesses bedeutet jedoch nicht automatisch, dass BioNTech für den Schaden haftet. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen des APA-Vertrages vertraglich dazu verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung von BioNTech gegen solche Klagen zu übernehmen.

Die Dunkelziffer bei Impfschäden und die Diffamierung von Menschen mit einem Impfschaden durch die breite Ärzteschaft werden in den Medien oft nicht thematisiert. Es gibt in Deutschland nur 180 Klagen bei rund 64,9 Millionen geimpften Menschen. Der Anwalt der Klägerin betreut jedoch 1.400 Verfahren und hat 250 Klagen eingereicht. Der Prozess gegen BioNTech ist auf unbestimmte Zeit verschoben.

H2: Befangenheitsantrag führt zur Verschiebung des Prozesses
Der Prozess gegen BioNTech sollte in Hamburg stattfinden, wurde jedoch aufgrund eines Befangenheitsantrags des Anwalts der Klägerin verschoben. Dieser fordert eine Kammer aus mehreren Richtern, um höchstmögliche Expertise im Verfahren sicherzustellen. Die Gegenseite wurde über die Terminabsage informiert, der Anwalt der Klägerin jedoch nicht.

H2: Klägerin fordert Schmerzensgeld und Ersatz für materielle Schäden
Die Klägerin, eine Ärztin, die in einem Krankenhaus arbeitet, fordert von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld und Ersatz für alle materiellen Schäden. Der Erfolg des Prozesses bedeutet jedoch nicht automatisch, dass BioNTech für den Schaden haftet. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen des APA-Vertrages vertraglich dazu verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung von BioNTech gegen solche Klagen zu übernehmen.

H2: Dunkelziffer bei Impfschäden wird oft nicht thematisiert
Die Dunkelziffer bei Impfschäden und die Diffamierung von Menschen mit einem Impfschaden durch die breite Ärzteschaft werden in den Medien oft nicht thematisiert. Es gibt in Deutschland nur 180 Klagen bei rund 64,9 Millionen geimpften Menschen. Der Anwalt der Klägerin betreut jedoch 1.400 Verfahren und hat 250 Klagen eingereicht. Der Prozess gegen BioNTech ist auf unbestimmte Zeit verschoben

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Ärztin klagt wegen Herzrhythmusstörungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten!

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus tätig ist, klagt gegen BioNTech wegen Atemnot und Herzrhythmusstörungen seit der Impfung. Sie leidet immernoch an Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen – durch einen Befangenheitsantrag wird der Prozess in Hamburg nun auf einen späteren Zeitpunkt verschoben In Hamburg sollte eigentlich der Prozess gegen BioNTech starten – doch soweit kam es nicht. Am Morgen des ersten Prozesstages wurde dieser spontan abgesagt. Der Grund: Tobias Ulbrich, der Anwalt der Klägerin, stellte am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Beim NDR heißt es dazu: Der Anwalt der Klägerin sagt, der Fall sei so bedeutend, dass darüber eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern entscheiden müsse. Bisher war nur ein Einzelrichter zuständig. Der wollte sich am

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