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Aerztin klagt wegen Herzrhythmusstoerungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten

Published On: 19. Juni 2023 20:56

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus arbeitet, hat BioNTech wegen Atemnot und Herzrhythmusstörungen nach der Impfung verklagt. Sie leidet immer noch an Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen. Der Prozess in Hamburg wurde jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da ein Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt wurde. Die Klägerin verlangt von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld und den Ersatz aller materiellen Schäden.

Der Anwalt der Klägerin möchte durch den Befangenheitsantrag eine Kammer aus mehreren Richtern und Richterinnen entscheiden lassen, da der Fall so bedeutend sei. Ulbrich betreut derzeit 1.400 Verfahren und hat 250 Klagen eingereicht. Das Ärzteblatt weist darauf hin, dass es in Deutschland nur 180 Klagen gibt, obwohl bis April 2023 rund 64,9 Millionen Menschen gegen Corona geimpft wurden.

Die Klägerin war bis zur Impfung kerngesund und hat auf 200 Seiten ihre Krankengeschichte beschrieben, ergänzt durch Laborergebnisse und ärztliche Atteste. Der Erfolg für die Klägerin bedeutet nicht automatisch, dass BioNTech für den Schaden haftet, da der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die sogenannte Gefährdungshaftung eingeschränkt hat, um schnell an Impfstoff zu gelangen.

H2: Der Prozess in Hamburg wurde verschoben

Der Prozess gegen BioNTech in Hamburg wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da ein Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt wurde. Der Anwalt der Klägerin möchte eine Kammer aus mehreren Richtern und Richterinnen entscheiden lassen, da der Fall so bedeutend sei. Ulbrich betreut derzeit 1.400 Verfahren und hat 250 Klagen eingereicht.

H2: Die Klägerin verlangt Schmerzensgeld und Ersatz aller materiellen Schäden

Die Klägerin verlangt von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld und den Ersatz aller materiellen Schäden. Sie war bis zur Impfung kerngesund und leidet immer noch an Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen. Der Erfolg für die Klägerin bedeutet nicht automatisch, dass BioNTech für den Schaden haftet, da der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die sogenannte Gefährdungshaftung eingeschränkt hat, um schnell an Impfstoff zu gelangen.

H2: Die Dunkelziffer bei Impfschäden

Das Ärzteblatt und das RP Magazin berichten über den Prozess gegen BioNTech. Das RP Magazin weist darauf hin, dass fast jedes Landgericht in Deutschland derzeit Verfahren zu Impfschäden bearbeitet. Es wird jedoch nicht über die Dunkelziffer bei Impfschäden berichtet und wie die breite Ärzteschaft Menschen mit einem Impfschaden diffamiert und als psychisch auffällig hinstellt

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Ärztin klagt wegen Herzrhythmusstörungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten!

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus tätig ist, klagt gegen BioNTech wegen Atemnot und Herzrhythmusstörungen seit der Impfung. Sie leidet immernoch an Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen – durch einen Befangenheitsantrag wird der Prozess in Hamburg nun auf einen späteren Zeitpunkt verschoben In Hamburg sollte eigentlich der Prozess gegen BioNTech starten – doch soweit kam es nicht. Am Morgen des ersten Prozesstages wurde dieser spontan abgesagt. Der Grund: Tobias Ulbrich, der Anwalt der Klägerin, stellte am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Beim NDR heißt es dazu: Der Anwalt der Klägerin sagt, der Fall sei so bedeutend, dass darüber eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern entscheiden müsse. Bisher war nur ein Einzelrichter zuständig. Der wollte sich am

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