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Aerztin klagt wegen Herzrhythmusstoerungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten!

Published On: 19. Juni 2023 20:56

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus arbeitet, hat Klage gegen BioNTech eingereicht, da sie seit der Impfung unter Atemnot und Herzrhythmusstörungen leidet. Auch Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen gehören zu ihren Symptomen. Der Prozess in Hamburg wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben, da der Anwalt der Klägerin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellte. Er fordert eine Kammer aus mehreren Richtern, die über den Fall entscheiden soll.

Die Klägerin verlangt von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld und die Erstattung aller materiellen Schäden. Die Journalisten vom NDR weisen jedoch darauf hin, dass ein Erfolg für die Klägerin nicht automatisch bedeutet, dass BioNTech für den Schaden haftet. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die sogenannte Gefährdungshaftung eingeschränkt, um schnell an Impfstoff zu gelangen.

Die Strategie des Anwalts der Klägerin ist es, durch die Beweislastumkehr zugunsten der Klägerin seinen Prozess zu gewinnen. In Deutschland wurden bis April 2023 rund 64,9 Millionen Menschen gegen Corona geimpft, während es nur 180 Klagen gibt. Das Ärzteblatt und das RP Magazin berichten über den Fall, jedoch geht keines der Medien auf die Herzrhythmusstörungen der Klägerin ein.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung von BioNTech gegen solche Klagen zu übernehmen. Der Schädigen bekommt also alles bezahlt, während die Geschädigten ihren Prozess aus eigener Tasche zahlen sollen. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgeht und ob die Klägerin eine Entschädigung erhält.

Prozess in Hamburg verschoben


Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus arbeitet, hat Klage gegen BioNTech eingereicht, da sie seit der Impfung unter Atemnot und Herzrhythmusstörungen leidet. Auch Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen gehören zu ihren Symptomen. Der Prozess in Hamburg wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben, da der Anwalt der Klägerin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellte. Er fordert eine Kammer aus mehreren Richtern, die über den Fall entscheiden soll.

Klägerin fordert Schmerzensgeld


Die Klägerin verlangt von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld und die Erstattung aller materiellen Schäden. Die Journalisten vom NDR weisen jedoch darauf hin, dass ein Erfolg für die Klägerin nicht automatisch bedeutet, dass BioNTech für den Schaden haftet. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die sogenannte Gefährdungshaftung eingeschränkt, um schnell an Impfstoff zu gelangen.

Bundesrepublik Deutschland übernimmt Rechtsanwaltskosten


Die Bundesrepublik Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung von BioNTech gegen solche Klagen zu übernehmen. Der Schädigen bekommt also alles bezahlt, während die Geschädigten ihren Prozess aus eigener Tasche zahlen sollen. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgeht und ob die Klägerin eine Entschädigung erhält

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Ärztin klagt wegen Herzrhythmusstörungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten!

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus tätig ist, klagt gegen BioNTech wegen Atemnot und Herzrhythmusstörungen seit der Impfung. Sie leidet immernoch an Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen – durch einen Befangenheitsantrag wird der Prozess in Hamburg nun auf einen späteren Zeitpunkt verschoben In Hamburg sollte eigentlich der Prozess gegen BioNTech starten – doch soweit kam es nicht. Am Morgen des ersten Prozesstages wurde dieser spontan abgesagt. Der Grund: Tobias Ulbrich, der Anwalt der Klägerin, stellte am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Beim NDR heißt es dazu: Der Anwalt der Klägerin sagt, der Fall sei so bedeutend, dass darüber eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern entscheiden müsse. Bisher war nur ein Einzelrichter zuständig. Der wollte sich am

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