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Arztin klagt wegen Herzrhythmusstorungen der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten

Published On: 19. Juni 2023 20:56

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus tätig ist, klagt gegen BioNTech wegen Atemnot und Herzrhythmusstörungen seit der Impfung. Sie leidet immernoch an Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen – durch einen Befangenheitsantrag wird der Prozess in Hamburg nun auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

In Hamburg sollte eigentlich der Prozess gegen BioNTech starten – doch soweit kam es nicht. Am Morgen des ersten Prozesstages wurde dieser spontan abgesagt. Der Grund: Tobias Ulbrich, der Anwalt der Klägerin, stellte am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Beim NDR heißt es dazu: Der Anwalt der Klägerin sagt, der Fall sei so bedeutend, dass darüber eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern entscheiden müsse. Bisher war nur ein Einzelrichter zuständig. Der wollte sich am Montag ein Bild von der Klägerin und ihrer Krankengeschichte machen. Die Frau war persönlich geladen. Nun ist der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben.

Nach Angaben des Rechtsanwalts Marco Rogert, einer der Vertreter der Klägerin in den Verfahren, wollen er und seine Kollegen durch den Befangenheitsantrag „höchstmögliche Expertise“ in dem weiteren Verfahren sicherstellen. Es gehe darum, den Fall von einer mit drei Berufsrichtern besetzten und außerdem auf sogenannte Heilbehandlungssachen zuständigen Kammer verhandeln zu lassen. Dies werde auch an anderen Landgerichten, wo vergleichbare Klagen anhängig seien, so gehandhabt.

Gut, dass auch das Ärzteblatt die Kunst des echten Journalismus beherrscht und am Ende nochmal die Impfzahlen gerade rückt. Schließlich gibt es in Deutschland nur 180 Klagen und dabei wurden bis April 2023 rund 64,9 Millionen Menschen gegen Corona geimpft. Dass alleine Ulbrich 1.400 Verfahren betreut und 250 Klagen eingereicht wurden, davon weiß das Ärzteblatt natürlich nichts, dafür hätte es tiefergehendere Recherchen benötigt. Vielleicht sollte das Ärzteblatt mal zur Abwechslung beim RP Magazin vorbei schauen und dort abschreiben? „1400 Verfahren laufen derzeit und bei 250sind Klagen eingereicht. Fast jedes Landgericht ist versorgt.“ Leider schafft es dieses Medium immer noch nicht, obwohl es seine Aufgabe wäre, über die Dunkelziffer bei Impfschäden zu berichten und darauf hinzuweisen, wie die breite Ärzteschaft Menschen mit einem Impfschaden diffamiert und als psychisch auffällig hinstellt. Auch hört man in diesen immer gleich lautenden Artikeln nichts davon, was es eigentlich bedeutet, einen solchen Prozess gegen diesen Pharmariesen zu führen (Filmhinweis: Dopsick).

Gegenseite wurde über Terminabsage informiert. Interessant ist, dass Ulbrich sagt, dass die Anwälte der Gegenseite darüber unterrichtet wurden und deshalb nicht vor Gericht erschienen. Dagegen wurde er selbst nicht in Kenntnis und somit erschien er vor Gericht. Auf Twitter schreibt Ulbrich dazu: In einem Welt Artikel, der natürlich wie immer hinter einer Bezahlschranke steckt, hören sich die Impfnebenwirkungen deutlich schwerer an, als in dem dazu ausgestrahlten Interview von Sat1 regional und im Artikel vom NDR. Bei Sat1 regional ist etwa die Rede von Erschöpfung, Schlafstörungen und Schmerzen, also den Symptomen, die jetzt noch anhalten. Die Symptome, die eindeutig in der breiten Masse als Long-Covid bekannt sind. Bei der Welt heißt es allerdings: Die Ärztin behauptet, durch die Impfung gegen Covid-19, die in Deutschland vom Hersteller Biontech unter dem Namen Comirnaty vertrieben wird, schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten zu haben. So soll die Klägerin unter Atemnot und Herzrhythmusstörungen gelitten haben und deshalb mehrere Wochen im Krankenstand gewesen sein. Bis heute leide die Ärztin laut eigenen Angaben unter Schmerzen im Oberkörper, Erschöpfung und Schlafstörungen. Auch der NDR geht nicht auf die Herzrhythmusstörungen ein, das RP Magazin weiß aber entgegen aller anderen Medien darüber hinaus noch, dass die Klägerin „Schwellungen der Extremitäten“ hat.

Die Klägerin ist eine Hamburger Ärztin, die in einem Krankenhaus arbeitet. Sie war laut ihrem Anwalt bis zu ihrer Corona-Impfung kerngesund. Danach habe sie Probleme bekommen: Schmerzen im Oberkörper, Erschöpfung und Schlafstörungen. Auf 200 Seiten hat sie ihre Krankengeschichte beschrieben, ergänzt durch Laborergebnisse und ärztliche Atteste. Sie verlangt von Biontech 150.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem soll der Pharmakonzern alle materiellen Schäden ersetzen.

Nun wissen inzwischen auch die Journalisten vom NDR, dass ein Erfolg für die Klägerin nicht bedeutet, dass BioNTech für den Schaden haftet. Der NDR schreibt am Ende des Artikels dazu: Für die Corona-Impfungen hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die sogenannte Gefährdungshaftung eingeschränkt, um möglichst schnell an Impfstoff zu gelangen. Wie viel Interesse, so ein unabhängiger Hamburger Richter wirklich hat, im Sinne der Klägerin Recht zu sprechen oder aber im Sinne des Pharmakonzerns und des Staates zu entscheiden, das kann am Ende ja jeder selbst beurteilen. Wohl können dies diejenigen, die sich in Hamburg während der Corona-Maßnahmen vor Gericht verantworten mussten, am besten beurteilen. Bekannt ist ja bereits, dass sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des APA Vertrages mit der BioNTech Manufacturing GmbH vertraglich verpflichtete, die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung von BioNTech gegen solche Klagen zu übernehmen. Der Schädigen bekommt also alles bezahlt, während die Geschädigten ihren Prozess aus eigener Tasche zahlen sollen. Unbekannt dabei ist der Grad der Zusammenarbeit, dass die Bundesrepublik Deutschland vertraglich schuldet, bei den Klageabweisungsbemühungen aktiv Partei für BioNTech zu ergreifen

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Ärztin klagt wegen Herzrhythmusstörungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten!

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus tätig ist, klagt gegen BioNTech wegen Atemnot und Herzrhythmusstörungen seit der Impfung. Sie leidet immernoch an Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen – durch einen Befangenheitsantrag wird der Prozess in Hamburg nun auf einen späteren Zeitpunkt verschoben In Hamburg sollte eigentlich der Prozess gegen BioNTech starten – doch soweit kam es nicht. Am Morgen des ersten Prozesstages wurde dieser spontan abgesagt. Der Grund: Tobias Ulbrich, der Anwalt der Klägerin, stellte am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Beim NDR heißt es dazu: Der Anwalt der Klägerin sagt, der Fall sei so bedeutend, dass darüber eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern entscheiden müsse. Bisher war nur ein Einzelrichter zuständig. Der wollte sich am

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