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Ist ein Stundenlohn von 1,20 bis 3 Euro fuer Strafgefangene in Ordnung

Published On: 19. Juni 2023 7:14

Auch im Gefängnis wird gearbeitet und gelernt. Ein Beispiel dafür ist die Justizvollzugsanstalt (JVA) in Iserlohn, in der die meisten Insassen zwischen 14 und 24 Jahre alt sind. Hinter Gittern wird auch in JVA-eigenen Handwerksbetrieben wie der Küche gearbeitet. In dieser Woche wird das Bundesverfassungsgericht über die Bezahlung von Strafgefangenen entscheiden. Langjährig inhaftierte Männer aus Bayern und Nordrhein-Westfalen haben sich an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe gewandt, um zu beurteilen, ob ein Stundenlohn zwischen etwa 1,30 Euro und unter drei Euro eine angemessene Anerkennung der Arbeit darstellt.

Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber dazu, die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern. Arbeiten im Strafvollzug soll dabei helfen, auch später nach der Haftentlassung einen Job zu finden und sich selbst finanzieren zu können. Dazu bauen die Gefängnisse eigene Handwerksbetriebe auf und setzen die Häftlinge beispielsweise im Putztrupp oder der Küche ein. Andere Gefangene arbeiten auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt für externe Firmen. In den meisten Bundesländern sind sie zur Arbeit verpflichtet, wenn es Arbeitsplätze für sie gibt.

Der Mindestlohn gilt im Gefängnis nicht. Normalerweise setzen die Länder neun Prozent des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung als Vergütung für die Arbeit hinter Gittern an. Hinzu können einige Freistellungstage kommen, die auf die Haftdauer angerechnet werden. Das Geld können die Häftlinge im Anstaltsladen ausgeben. Für ihren grundlegenden Lebensunterhalt müssen sie zwar nicht selbst aufkommen – Unterbringung, Essen und Gesundheitsversorgung zahlt der Staat. Extras wie Leihgebühren für Fernseher, Telefonkosten, Kaffee oder Zigaretten gehören aber nicht dazu. Teils werden Strafgefangene auch an Zusatzkosten für Zahnersatz oder Brille beteiligt, außerdem sparen sie für das sogenannte Überbrückungsgeld, das sie bei der Haftentlassung bekommen.

Einige machen im Gefängnis auch eine Ausbildung oder holen ihren Schulabschluss nach. Das Gericht entschied schon 1998 über die Vergütung von Arbeit hinter Gittern und beanstandete sie damals als ungenügend. Der Bund hob die Bezahlung auf neun Prozent des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung an. 2006 ging die Zuständigkeit auf die Bundesländer über, die diese Regelung größtenteils übernahmen. Die Länder argumentieren, dass Gefangene den Staat viel Geld kosteten. Ihre Produktivität sei dagegen im Schnitt niedrig.

Arbeit im Strafvollzug

Im Strafvollzug wird gearbeitet, um die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern und ihnen später nach der Haftentlassung eine bessere Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Die Arbeit im Gefängnis kann in JVA-eigenen Handwerksbetrieben oder für externe Firmen erfolgen. Die meisten Bundesländer verpflichten die Insassen zur Arbeit, wenn es Arbeitsplätze für sie gibt.

Vergütung von Arbeit hinter Gittern

Das Bundesverfassungsgericht wird in dieser Woche über die Bezahlung von Strafgefangenen entscheiden. Normalerweise setzen die Länder neun Prozent des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung als Vergütung für die Arbeit hinter Gittern an. Der Mindestlohn gilt im Gefängnis nicht. Die Häftlinge können das verdiente Geld im Anstaltsladen ausgeben.

Ausbildung und Schulabschluss im Gefängnis

Einige Strafgefangene machen im Gefängnis eine Ausbildung oder holen ihren Schulabschluss nach. Die Arbeit im Strafvollzug strukturiert den Tag und ermöglicht den Häftlingen, andere Menschen zu treffen. Allerdings gibt es nur wenige Arbeitsplätze für Gefangene und viele können, etwa wegen Suchterkrankungen, nicht oder noch nicht arbeiten

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Ist ein Stundenlohn von 1,20 bis 3 Euro für Strafgefangene in Ordnung?

Auch hinter Gefängnismauern wird gearbeitet und gelernt. Hier ein Blick in die JVA in Iserlohn, die meisten Insassen sind zwischen 14 und 24 Jahre alt.Foto: Christof Koepsel/Getty Images Auch hinter Gittern wird gearbeitet, in JVA-eigenen Handwerksbetrieben wie der Küche. Mindestlohn gilt im Gefängnis nicht. In dieser Woche urteilt das Bundesverfassungsgericht über die Bezahlung von Strafgefangenen. Über die Vergütung von Arbeit hinter Gittern entscheidet am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Langjährig inhaftierte Männer aus Bayern und Nordrhein-Westfalen wandten sich an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Sie sollen beurteilen, ob ein Stundenlohn zwischen etwa 1,30 Euro und unter drei Euro eine angemessene Anerkennung der Arbeit darstellt. (Az. 2 BvR 166/16 u.a.) Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber dazu, die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern.

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