Gefangenenlohn zu gering Verfassungsgericht Mehr Geld für Häftlinge oder Freilassung
Bundesverfassungsgericht: Häftlinge haben Anspruch auf angemessene Bezahlung
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass Häftlinge in Deutschland Anspruch auf eine angemessene Bezahlung haben. Zwei Häftlinge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten gegen eine zu niedrige Bezahlung in ihren Gefängnissen geklagt und Recht bekommen. Stundenlöhne von 2,30 Euro oder weniger seien verfassungswidrig, so das Gericht. In fast allen Bundesländern müssen Gefangene arbeiten, um resozialisiert zu werden. Bisher galt kein Mindestlohn. Im Jahr 2020 erhielten Häftlinge zwischen 1,37 und 2,30 Euro pro Stunde.
Keine neue Lohnhöhe vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch keine konkrete Höhe für den neuen Lohn vorgegeben. Die Bundesländer müssen bis spätestens Ende Juni 2025 die entsprechenden Gesetze ändern. Die Ausgestaltung und Höhe der Vergütung müsse so gestaltet sein, dass die im Resozialisierungskonzept festgeschriebenen Zwecke auch tatsächlich erreicht werden könnten, so die auf Vorschlag der SPD vom Bundestag gewählte Richterin Doris König. Mit ihrem Arbeitslohn sollten die Verbrecher dazu angehalten werden, den durch ihre Straftat verursachten Schaden auszugleichen. Außerdem sollten sie für Unterhaltsberechtigte sorgen und ihre Schulden tilgen können. Gefangenen müsse von dem verdienten Geld etwas übrigbleiben, so dass sie einen greifbaren Vorteil von der Arbeit haben.
Arbeit im Strafvollzug dient der Resozialisierung
Das Gericht erklärte, dass die Arbeit im Strafvollzug nur dann wirksam der Resozialisierung diene, wenn sie angemessene Anerkennung finde. Neben Geld könnten auch eine Verkürzung der Haftzeit oder andere Erleichterungen eine solche Anerkennung sein. Für ihren Lebensunterhalt wie Essen und Trinken müssen Häftlinge nicht selbst aufkommen. Das übernehmen die Steuerzahler. Lediglich für Extrawünsche wie Leihgebühren für Fernseher, Telefonkosten, Kaffee oder Zigaretten müssen sie selbst bezahlen. Außerdem sparen sie für das sogenannte Überbrückungsgeld, das sie bei der Haftentlassung erhalten
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Gefängnislohn zu geringVerfassungsgericht: Mehr Geld für Häftlinge oder Freilassung
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die gegen eine zu niedrige Bezahlung in ihren Gefängnissen geklagt hatten. Demnach sind Stundenlöhne von 2,30 Euro oder weniger verfassungswidrig. In fast allen Bundesländern müssen Gefangene arbeiten. Damit sollen sie resozialisiert werden. Es gilt bisher kein Mindestlohn. 2020 erhielten sie nach Angaben der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, zwischen 1,37 und 2,30 Euro pro Stunde. Dies sei zu wenig, sagte die auf Vorschlag der SPD vom Bundestag gewählte Richterin. Verfassungsgericht gibt keine neue Lohnhöhe vor Die Bundesländer müssen nach dem Urteil die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 ändern. Die beiden Kläger, darunter ein zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilter, hatten in ihren Gefängnissen einen höheren Lohn beantragt.
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