Verlogene Aufregung um Pechstein – Das Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung
Verlogene Aufregung um Pechstein: Das Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung
Die Aufregung um Claudia Pechstein und ihre Rede in Uniform hat gezeigt, dass das Neutralitätsgebot in Deutschland nur in eine Richtung gilt. Während die Polizei sich erlaubt, Regenbogen-Autos und Black-Live-Matter-Kniefälle zu zeigen, wird Pechstein für ihre politische Meinungsäußerung kritisiert.
Doch die Polizei ist längst nicht neutral, wie diese Aktionen zeigen. Es ist ein politisches Exempel, das an Pechstein statuiert werden soll. Es ist wichtig, dass auch Polizisten ihre Meinung äußern dürfen, ohne dafür sanktioniert zu werden.
Die Polizei ist nicht neutral
Die Polizei in Deutschland ist längst nicht neutral. Sie zeigt mit Aktionen wie Regenbogen-Autos und Black-Live-Matter-Kniefällen, dass sie politisch Stellung bezieht. Es ist daher nicht fair, dass Claudia Pechstein für ihre politische Meinungsäußerung kritisiert wird, während die Polizei sich erlaubt, politische Botschaften zu verbreiten.
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Verlogene Aufregung um PechsteinDas Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung
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