Bescheid gegen Wegscheider von Gericht aufgehoben
Gericht hebt Bestrafung von ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider auf
Ein Journalistenclub, der als ältester Journalistenverein der Welt gilt, hatte 2021 eine Sachverhaltsdarstellung gegen Ferdinand Wegscheider, den Intendanten von ServusTV, eingebracht. Der Vorwurf lautete, dass Wegscheider gegen das „Objektivitätsgebot“ verstoßen habe. Die Medienbehörde gab der Beschwerde statt, was von einigen als „Zensurbehörde“ kritisiert wurde. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid nun aufgehoben und damit ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit gesetzt.
ServusTV feiert Erfolg vor Gericht
ServusTV berichtet, dass die Berufung gegen den Bescheid der Medienbehörde KommAustria am 20.6.2023 durch das Bundesverwaltungsgericht stattgegeben wurde und der angefochtene Bescheid somit aufgehoben wurde. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig und die Behörde kann dagegen ein Rechtsmittel beim Verfassungsgerichthof einlegen. Trotzdem ist die Aufhebung des Bescheids der Medienbehörde ein wichtiger Etappensieg und ein Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich.
Kritik an Journalistenverein Concordia
Nach der Bestrafung von Wegscheider hatten Politiker und Journalisten gejubelt. Doch über die Aufhebung des Urteils wird sich ausgeschwiegen. Der Presseclub Concordia, in dem unter anderem Dieter Bornemann vom ORF, die „Innenpolitik-Journalistin des Jahres 2022“ Eva Linsinger vom „Profil“ oder Martina Salomon vom „Kurier“ sitzen, hat sich dazu noch nicht geäußert. Für den Club ist das eine beispiellose Blamage. Der Vorwurf des Vorstoßes gegen das Objektivitätsgebot laufe laut Gericht ins Leere, da Wegscheiders „Wochenkommentar“ keine Nachrichtensendung sei. Der Club hatte sich gegen einen Kollegen gestellt, was von einigen als „Haltungsjournalismus“ kritisiert wurde
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Bescheid gegen Wegscheider von Gericht aufgehoben
Ein Journalistenclub ging gegen ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider vor. Die Medienbehörde bestrafte den Journalisten – das Gericht hat den Bescheid jetzt aufgehoben. Ein Erfolg für die Pressefreiheit. Der “altehrwürdige” Presseclub Concordia – er gilt als ältester Journalistenverein der Welt – hatte 2021 eine Sachverhaltsdarstellung gegen einen Kollegen eingebracht. Ferdinand Wegscheider würde gegen das „Objektivitätsgebot“ verstoßen. Die Medienhörde gab der Beschwerde statt. Diese galt dann als „Zensurbehörde“ – TKP hatte berichtet. Jetzt wurde die Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht ersatzlos aufgehoben. Servus TV berichtet: “Der Berufung von ServusTV gegen diesen Bescheid der Medienbehörde KommAustria wurde am 20.6.2023 durch das Bundesverwaltungsgericht stattgegeben, der angefochtene Bescheid somit aufgehoben. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Behörde kann dagegen ein Rechtsmittel beim Verfassungsgerichthof einlegen.” Damit ist der
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