was-fuer-eine-selbst-entlarvung-boehmermann-glaubt-an-afd-erfolgWas fuer eine Selbst-Entlarvung Boehmermann glaubt an AfD-Erfolg
der-boehmi-die-maischberger-und-der-naziDer Boehmi die Maischberger und der Nazi
voelliges-versammlungsverbot-in-corona-pandemie-war-illegal

Voelliges Versammlungsverbot in Corona-Pandemie war illegal

Published On: 23. Juni 2023 6:05

Anfang März 2022 geriet ich bei der Bundespressekonferenz mit Maximilian Kall, dem Sprecher der Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD, aneinander. Ich sprach Kall auf das Verbot von Corona-Kundgebungen an und den Kontrast zu den Ukraine-Demos, die sofort erlaubt wurden. Faesers Sprecher leugnete daraufhin, dass es dieses Verbot gegeben habe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte das völlige Versammlungsverbot, das die sächsische Corona-Schutzverordnung zu Beginn der Corona-Zeit ermöglichte, als unwirksam ein. Aber nicht nur Sachsen, auch andere Bundesländer hatten zu Corona-Zeiten Kundgebungen verboten unter Hinweis auf entsprechende Regelungen in den jeweiligen Corona-Schutzverordnungen.

Das Gericht musste sich des Demonstrationsverbots annehmen, weil ein 36-Jähriger geklagt hatte, der gegen die Einschränkung seiner Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht hatte der Mann keinen Erfolg gehabt. Das Urteil zeigt einmal mehr: Diejenigen, die sich damals über eine unzulässige Einschränkung der Grundrechte empörten und dafür diffamiert wurden, hatten Recht – und zwar nun höchstrichterlich bestätigt.

Eine unheilige Allianz aus Politik und Medien, die schon damals gemeinsam stramm an einem Strick zog zur Einschränkung der Grundrechte und Durchsetzung einer autoritären Politik, sorgt auch jetzt dafür, das Thema weitgehend unter der Decke zu halten und eine Aufklärung zu verhindern. Das Signal ist klar: Man darf in Deutschland Grundrechte mit Füßen treten, ohne dafür wirkliche Verantwortung übernehmen zu müssen. So sind einer Wiederholung Tür und Tor geöffnet – demnächst vielleicht für das Klima.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das völlige Versammlungsverbot, das die sächsische Corona-Schutzverordnung zu Beginn der Corona-Zeit ermöglichte, als unwirksam eingestuft. Das Gericht musste sich des Demonstrationsverbots annehmen, weil ein 36-Jähriger geklagt hatte, der gegen die Einschränkung seiner Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht hatte der Mann keinen Erfolg gehabt. Das Urteil zeigt einmal mehr: Diejenigen, die sich damals über eine unzulässige Einschränkung der Grundrechte empörten und dafür diffamiert wurden, hatten Recht – und zwar nun höchstrichterlich bestätigt.

Die Einschränkung der Grundrechte

Diejenigen, die sich damals über eine unzulässige Einschränkung der Grundrechte empörten und dafür diffamiert wurden, hatten Recht – und zwar nun höchstrichterlich bestätigt. Eine unheilige Allianz aus Politik und Medien, die schon damals gemeinsam stramm an einem Strick zog zur Einschränkung der Grundrechte und Durchsetzung einer autoritären Politik, sorgt auch jetzt dafür, das Thema weitgehend unter der Decke zu halten und eine Aufklärung zu verhindern. Das Signal ist klar: Man darf in Deutschland Grundrechte mit Füßen treten, ohne dafür wirkliche Verantwortung übernehmen zu müssen. So sind einer Wiederholung Tür und Tor geöffnet – demnächst vielleicht für das Klima.

Die Rolle der Politik und Medien

Eine unheilige Allianz aus Politik und Medien, die schon damals gemeinsam stramm an einem Strick zog zur Einschränkung der Grundrechte und Durchsetzung einer autoritären Politik, sorgt auch jetzt dafür, das Thema weitgehend unter der Decke zu halten und eine Aufklärung zu verhindern. Das Signal ist klar: Man darf in Deutschland Grundrechte mit Füßen treten, ohne dafür wirkliche Verantwortung übernehmen zu müssen. So sind einer Wiederholung Tür und Tor geöffnet – demnächst vielleicht für das Klima. Es wäre höchste Zeit für Rehabilitierungen, eine Entschuldigung durch die Verfechter der grundrechtswidrigen Politik damals und eine politische sowie juristische Aufarbeitung. Doch genau das passiert nicht

Original Artikel Teaser

Völliges Versammlungsverbot in Corona-Pandemie war illegal

Anfang März 2022, als ich dank eines „Genesenenausweises“ trotz 3G-Regel ein letztes Mal vor meinem Rausschmiss in die Bundespressekonferenz konnte, geriet ich dort mit Maximilian Kall aneinander, dem damals noch ganz neuen Sprecher der damals ebenfalls noch neuen Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD. Ich sprach Kall auf das Verbot von Corona-Kundgebungen an – und den Kontrast zu den Ukraine-Demos, die sofort erlaubt wurden. Faesers Sprecher leugnete daraufhin, dass es dieses Verbot gegeben habe: „Von Verboten, Herr Reitschuster, wüsste ich nichts. Auch die Coronaproteste haben in aller Regel mit Auflagen stattgefunden, aber sind nicht verboten worden.“ (Details hier). Insofern dürfte man sich im Innenministerium wundern, dass das, was es nach dortiger Auffassung gar nicht gegeben hat, nun höchstrichterlich für unverhältnismäßig erklärt

Details zu Völliges Versammlungsverbot in Corona-Pandemie war illegal

was-fuer-eine-selbst-entlarvung-boehmermann-glaubt-an-afd-erfolgWas fuer eine Selbst-Entlarvung Boehmermann glaubt an AfD-Erfolg
der-boehmi-die-maischberger-und-der-naziDer Boehmi die Maischberger und der Nazi