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Bruessel im totalen Wirtschaftskrieg Das 11 EU Sanktionspaket

Published On: 29. Juni 2023 9:47

Am 23. Juni 2023 stimmte der EU-Rat dem Vorschlag der Brüsseler Kommission zu und beschloss ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland und gegen alle, die sich der EU nicht unterordnen wollen. Es ist das elfte, wenn man mit Februar 2022 zu zählen beginnt. Tatsächlich waren schwarze Listen und wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen gegen missliebige Personen und Unternehmen bereits im März bzw. April 2014 aufgelegt worden. Damit hatten die Granden der Europäischen Union auf die Anti-Majdan-Proteste im Donbass und die Vorbereitung für ein Referendum auf der Krim reagiert, das dann zwei Wochen nach der Verhängung der EU- (und US-)Sanktionen die Abspaltung der Halbinsel von der Ukraine mit 95-prozentiger Zustimmung bestätigte.

Der große transatlantische Wirtschaftskrieg gegen Moskau begann nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine im Frühjahr 2022. Mit der Beschlagnahme von 200 Milliarden US-Dollar russischer Zentralbankgelder alleine durch die Staaten der Europäischen Union war eine bis dato nie denkbar gewesene Eskalationsstufe erreicht. Das EU-Sanktionsregime ist im Übrigen genauso völkerrechtswidrig wie der Einmarsch russischer Truppen ins Nachbarland. Internationale Legitimität könnten Wirtschaftssanktionen nur erhalten, wenn sie der UN-Sicherheitsrat billigte, was wegen des vorhersehbaren russischen (und vermutlich auch chinesischen) Vetos nicht realisierbar ist. Auch die Welthandelsorganisation WTO kennt grundsätzlich das Instrument der Wirtschaftssanktion und gesteht es einem Mitgliedsstaat zu, wenn diesem zur „Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen“ keine andere Wahl bleibt. Die Ukraine darf nach WTO-Regeln also wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen gegen Russland setzen, weil sie tatsächlich durch den Einmarsch gefährdet ist. Die EU bzw. die ganze transatlantische Staatengemeinschaft ist dieser Gefährdungslage freilich nicht ausgesetzt; insofern sind deren Sanktionspakete aggressive, völkerrechtswidrige Akte.

Das nun 11. Sanktionspaket ist das Produkt zäher Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und einzelnen Staatsoberhäuptern. Nationale Parlamente, die ja die eigentliche Legislative darstellen, werden schon lange nicht mehr mit den wichtigsten geo- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen befasst. Weil es in Russland bzw. im Handel zwischen EU-Ländern und Russland nach zehn Paketen kaum mehr etwas zu sanktionieren gibt, nimmt Brüssel jetzt jene Länder und dort stationierte Unternehmen ins Visier, die sich nicht am Wirtschaftskrieg gegen Russland beteiligen. Das 11. Paket ist ein Sammelsurium von Drohungen und Erpressungen. Bislang wurde auf „diplomatischem“ Weg gedroht und erpresst, also undiplomatisch. Dafür tourten unter anderem die zwei bellizistischen deutschen Frauen, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Außenministerin Annalena Baerbock, durch Afrika und Lateinamerika, um dort Mittäter im Wirtschaftskrieg gegen Russland anzuwerben; ohne großen Erfolg. Jetzt ist man dazu übergegangen, die juristische Keule zu schwingen, und hat dafür einen eigenen Beauftragten installiert: den eingefleischten Transatlantiker und ehemaligen EU-Botschafter in den USA, David O’Sullivan.

Der Quantensprung im 11. Sanktionspaket besteht darin, dass die EU jetzt nicht mehr in erster Linie gegen Russland vorgeht, sondern gegen Länder, die mit Russland Handel treiben. Extraterritoriale Sanktionen oder auch Sekundärsanktionen nennt man diese Eskalationsstufe. Überall dort, wo sich in den vergangenen zwei Jahren der Außenhandel mit Russland signifikant erhöht hat, will Brüssel mit ökonomischen Repressalien intervenieren. Auf der am 23. Juni beschlossenen Sanktionsliste stehen explizit Länder wie Kasachstan, die Vereinigten Arabischen Emirate, Armenien, Syrien und China. Unternehmen, die von dort aus EU-Waren nach Russland liefern bzw. als Umschlagplatz dafür verdächtigt werden, soll es nun an den Kragen gehen. Warum die Türkei nicht genannt ist, hat offensichtlich mit ihrer NATO-Mitgliedschaft zu tun, da fehlte den Brüsseler Behörden der Mut. Denn laut einer Studie des US-Unternehmens „Silverado Policy Accelerator“ waren es vor allem türkische Firmen, die vom Rückzug der EU-Konkurrenten aus Russland profitierten. Der türkische Außenhandel mit Russland legte zwischen 2020 und 2022 um 54 Prozent zu; demgegenüber konnte Kasachstan seine Russland-Exporte um „nur“ 24 Prozent steigern und China um 12 Prozent.

Darüber hinaus wird allen Schiffen der Zugang zu EU-Häfen untersagt, die von Brüssel nicht kontrollierte Transfers durchführen, indem sie z.B. keine lückenlose Navigationsüberwachung vorweisen können. Dies zielt insbesondere auf internationale Reedereien, die sich nicht an die EU-Preisobergrenze für russisches Öl halten. Mit dem 11. Sanktionspaket wird auch endgültig die Möglichkeit kassiert, russisches Öl über Pipelines nach Deutschland zu pumpen. Skurril wird es an diesem Punkt, weil für kasachisches Öl eine Ausnahme gemacht wird. Es darf über dieselben Pipelines via Russland Öl nach Europa transportieren. Gleichzeitig droht die EU Astana mit Sekundärsanktionen, sollten kasachische Firmen in Russland die von EU-Unternehmen verlassenen Positionen einnehmen. Der Sanktionsreigen ist – so lernen wir – ein fast undurchschaubarer Wust an Paragraphen und Ausnahmen, der immer wieder Möglichkeiten für Umgehungen bietet. 71 weiteren Personen und 33 Unternehmen, die dem EU-Wirtschaftskrieg in die Quere gekommen sind, finden sich seit 23. Juni 2023 neu auf der Liste. Damit erhöht sich die Zahl derer, denen Konten und Vermögenswerte eingefroren wurden, auf knapp 2.000. Und Brüssel ist gerade dabei, dem kanadischen Beispiel zu folgen, nach dem dort eine neue Gesetzeslage erlaubt, die beschlagnahmten Werte zu stehlen und an die Ukraine – im Klartext: an westliche Rüstungsfirmen, bei denen die Ukraine in der Kreide steht – weiterzuleiten. Seit dem 7. EU-Sanktionspaket findet sich übrigens der erste EU-Bürger auf der Liste: der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny

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Brüssel im totalen Wirtschaftskrieg: Das 11. EU-Sanktionspaket

Am 23. Juni 2023 stimmte der EU-Rat dem Vorschlag der Brüsseler Kommission zu und beschloss ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland und gegen alle, die sich der EU nicht unterordnen wollen. Es ist das elfte, wenn man mit Februar 2022 zu zählen beginnt. Tatsächlich waren schwarze Listen und wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen gegen missliebige Personen und Unternehmen bereits im März bzw. April 2014 aufgelegt worden. Damit hatten die Granden der Europäischen Union auf die Anti-Majdan-Proteste im Donbass und die Vorbereitung für ein Referendum auf der Krim reagiert, das dann zwei Wochen nach der Verhängung der EU- (und US-)Sanktionen die Abspaltung der Halbinsel von der Ukraine mit 95-prozentiger Zustimmung bestätigte. Von Hannes Hofbauer. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new

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