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EU plant erhebliche Lockerungen für neue Gentechnik Die EU plant bedeutende Lockerungen für neue Gentechnik

Published On: 30. Juni 2023 9:56

Rot. / 30.06.2023 Die Europäische Kommission plant, Gentechnik ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung zuzulassen. Dies geht aus geleakten Dokumenten für eine neue EU-Verordnung hervor. Laut der EU-Kommission sollen viele gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU zukünftig weder gekennzeichnet noch auf Risiken geprüft werden. Das bäuerliche Bündnis für eine Agrarreform arc2020 hat den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Deregulierung neuer gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bereits Mitte Juni öffentlich gemacht, um Transparenz zu gewährleisten. Der Verordnungsentwurf sieht vor, die bestehenden Regeln für Gentechnik in der Landwirtschaft, wie Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Zulassungsverfahren, für die sogenannte neue Gentechnik (NGT) weitgehend auszusetzen. NGT umfasst bestimmte gentechnische Verfahren, die die DNA von Organismen präziser als herkömmliche Methoden an vordefinierten Stellen des Genoms verändern, wie zum Beispiel die Genschere CRISPR-Cas. Laut arc2020 sollen NGT-Pflanzen als „gleichwertig“ mit konventionell gezüchteten Pflanzen angesehen werden. Dies würde bedeuten, dass der Großteil aller NGT-Pflanzen zukünftig weder auf Risiken geprüft noch als Gentechnik gekennzeichnet werden müsste. Nur beim Saatgut würde es gelegentlich eine Deklaration geben.

Die Pläne der EU-Kommission stoßen bei Umwelt- und ökologischen Landbauverbänden auf Kritik. Die Gentechnik-Sprecherin der österreichischen Umweltschutzorganisation Global 2000, Brigitte Reisenberger, kritisiert den Verordnungsentwurf der EU-Kommission und betont, dass die Forderungen der Saatgut- und Chemieindustrie fast vollständig in den Gesetzesvorschlag eingeflossen seien. Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), bezeichnet den Vorschlag der EU-Kommission als Angriff auf das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucher. Das deutsche Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnt vor unkalkulierbaren Risiken für das Ökosystem und betont, dass die Anwendung neuer Gentechniken zu einem Regulierungsbedarf führe.

In der Biolandwirtschaft bleiben NGT-Pflanzen weiterhin unzulässig. Allerdings bleibt unklar, wie dieser Ausschluss in der Praxis umgesetzt werden soll. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht keine EU-weit gültigen Vorgaben für den Schutz der Biolandwirtschaft und der gentechnikfreien Landwirtschaft vor Gentechnik-Kontaminationen vor. Die Verantwortung hierfür wird auf die EU-Mitgliedstaaten abgeschoben. Die Aurelia Stiftung ist der Ansicht, dass die geplante Deregulierung der Gentechnikvorschriften ausschließlich den Agrarkonzernen zugutekommt. Die Stiftung befürchtet, dass der Schutz von Umwelt und Biodiversität vor den negativen Auswirkungen der Intensivlandwirtschaft in der EU weiter erschwert wird. Die deutsche Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die Regierung auf, den „inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken“ abzulehnen. AbL-Gentechnikexpertin Annemarie Volling warnt davor, dass die nahezu vollständige Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen das Ende der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Landwirtschaft bedeuten würde. Sie betont, dass die Gentechnik-Konzerne einen Blankoscheck erhalten würden, während Landwirtschaftsbetriebe die Folgen von Gentechnik-Kontaminationen tragen müssten

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EU plant erhebliche Lockerungen für neue Gentechnik

Red. / 30.06.2023  Die EU-Kommission will Gentechnik ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung. Das zeigen geleakte Dokumente für eine neue EU-Verordnung. Geht es nach der EU-Kommission, sollen viele gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU künftig weder gekennzeichnet noch risikogeprüft werden. Im Interesse der Transparenz hat das bäuerliche Bündnis für eine Agrarreform arc2020 den für 5. Juli erwarteten Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Deregulierung einer ganzen Reihe neuer gentechnisch veränderter Organismen (GVO) Mitte Juni öffentlich zugänglich gemacht. Der geleakte Verordnungsentwurf sieht vor, die bewährten Regeln – Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Zulassungsverfahren –, die aktuell in der EU für die Gentechnik in der Landwirtschaft gelten, für die sogenannte neue Gentechnik (NGT) in weiten Teilen auszusetzen. NGT ist der Überbegriff für bestimmte gentechnische Verfahren, die die DNA

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