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Verfahren eingestellt Corona Bußgelder für Demonstranten werden aufgehoben

Published On: 30. Juni 2023 21:51

Ein Amtsrichter in Sachsen stellt Bußgeldverfahren wegen verbotener Demonstrationen ein

Ein Amtsrichter in Sachsen hat zugunsten eines Klägers dessen Bußgeldverfahren eingestellt, der im Mai 2020 an einer angeblich verbotenen Demonstration teilgenommen hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der letzten Woche entschieden, dass die Demonstrationsverbote unverhältnismäßig seien. Nun sollen alle diesbezüglichen Verfahren eingestellt werden. Ab sofort müssen Corona-Bußgelder nicht mehr bezahlt werden.

Amtsgericht Aue-Bad Schlema stellt Verfahren gegen Kläger ein

Wie die Bild am Mittwoch berichtete, hat das Amtsgericht Aue-Bad Schlema im sächsischen Erzgebirgskreis am 28. Juni das Verfahren gegen den Kläger Lars Bochmann eingestellt. Bochmann war wegen seiner Teilnahme an einer Demonstration im Mai 2020 ein Bußgeld von 150 Euro auferlegt worden. Die Strafe wurde verhängt, weil er gegen die seit April 2020 geltende Corona-Schutzverordnung verstoßen haben soll. Nach der Verordnung war die Teilnahme an Versammlungen in dieser Zeit generell verboten. Der Versammlungsteilnehmer hatte sich bislang geweigert, diese Ordnungsstrafe zu bezahlen, sondern hatte sogar dagegen geklagt.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen generelles Versammlungsverbot

In der vergangenen Woche gab es jedoch eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig zum generellen Versammlungsverbot. Ein Bürger hatte das Verbot bis zur letzten Instanz angefochten. Nach der Entscheidung des BVerwG vom 21. Juni war das generelle Versammlungsverbot unverhältnismäßig. Der entsprechende Teil der sächsischen Corona-Verordnung wurde daher im Nachhinein als unwirksam eingestuft. Das Amtsgericht Aue-Bad Schlema orientierte sich nun am Mittwoch an diesem Urteil und stellte das Verfahren gegen den Kläger ein. Die entstandenen Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Personen, die das Bußgeld bislang nicht bezahlt und Widerspruch eingelegt haben, müssen es ab sofort nicht mehr bezahlen. Das bestätigte das sächsische Justizministerium auf Anfrage der Bild

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Verfahren eingestellt: Corona-Bußgelder für Demonstranten werden aufgehoben

Ein Amtsrichter in Sachsen stellte zugunsten eines Klägers dessen Bußgeldverfahren ein, der im Mai 2020 an einer angeblich verbotenen Demonstration teilgenommen hatte. Die Demonstrationsverbote seien unverhältnismäßig, hatte das Bundesverwaltungsgericht in der letzten Woche entschieden. Jetzt sollen alle diesbezüglichen Verfahren eingestellt werden. Ab sofort müssten Corona-Bußgelder nicht mehr bezahlt werden. Wie die Bild am Mittwoch berichtete, hat das Amtsgericht Aue-Bad Schlema im sächsischen Erzgebirgskreis am 28.Juni das Verfahren gegen den Kläger Lars Bochmann eingestellt. Bochmann war wegen seiner Teilnahme an einer Demonstration im Mai 2020 ein Bußgeld von 150 Euro auferlegt worden. Die Strafe habe er bekommen, weil er gegen die seit April 2020 in Kraft getretene Corona-Schutzverordnung verstoßen haben soll. Nach der Verordnung war die Teilnahme an Versammlungen in dieser

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