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Prozessauftakt gegen Biontech Richter zeigt sich stramm auf Linie

Published On: 4. Juli 2023 2:31

Von Kai Rebmann

Jetzt also doch! Nachdem der bundesweit erste Prozess gegen Biontech in Hamburg vor wenigen Wochen kurzfristig noch verschoben werden musste, kam die zu erwartende Lawine heute vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) ins Rollen. Dort verklagt ein 58-jähriger Ingenieur den neureichen Pharma-Giganten auf 150.000 Euro Schmerzensgeld, dazu auf Schadenersatz in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Grund: Der Mann ist auf dem rechten Auge nahezu vollständig erblindet und macht dafür die sogenannte „Impfung“ gegen Corona verantwortlich. Zahlreiche Beobachter sehen diesen Prozess als wegweisend für die Entwicklung in den kommenden Wochen und Monaten an. Bundesweit sind hunderte ähnlich gelagerte Fälle anhängig.

Mittendrin statt nur dabei ist nicht selten Joachim Cäsar-Preller, einer der bekanntesten Anwälte, wenn es in Deutschland um Forderungen auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz gegen Biontech und Co im Zusammenhang mit der mRNA-Gentherapie geht. Der Jurist vertritt auch in Rottweil die Interessen des Klägers und weist gegenüber der „Welt“ auf eines der zentralen Probleme hin: „Der Staat nimmt in den Covid-19-Prozessen eine Doppelrolle ein, die problematisch ist.“ Dabei ist dies nur eine von zahlreichen Ebenen, die den Prozess um den wohl größten Medizin-Skandal in der Geschichte der Bundesrepublik so speziell und ein Stück weit auch einzigartig machen.

Ebene 1: Auf welcher Seite steht der Staat?
Cäsar-Preller spielt damit auf den Umstand an, dass die Bundesregierung, genauer gesagt Karl Lauterbach, quasi im Glashaus sitzen. Noch im März 2023 hatte der Gesundheitsminister in einer im ZDF gehaltenen Fensterrede erklärt, die Impfopfer könnten sich auf die Hilfe des Staates verlassen. Zudem appellierte Lauterbach an die Hersteller der sogenannten „Impfstoffe“, sich freiwillig an entsprechenden Hilfen zu beteiligen. Solche und ähnliche Äußerungen dürften in den Rechtsabteilungen der Pharma für herzhaftes Gelächter gesorgt haben. Denn der Staat, hier die Bundesrepublik Deutschland, hat sich per Vertrag nicht nur zur Übernahme aller etwaigen Ansprüche gegen die Hersteller verpflichtet, sondern muss auch sämtliche Prozesskosten tragen, hier insbesondere die Honorare für Anwälte. Karl Lauterbach steht also einmal mehr vor der Quadratur des Logik-Kreises. Oder anders ausgedrückt: Wer im Glashaus sitzt, sollte tunlichst nicht mit Steinen werfen. Tut der Minister dies aber trotzdem – sprich, verhilft den Impfopfern zum ihnen zustehenden Recht –, so hätte dies für die Bundesregierung höchst unangenehme, weil sehr kostspielige Folgen.

Ebene 2: Der moralische Aspekt
Das Bundesministerium versucht diesen offensichtlichen Interessenskonflikt mit einer lapidaren Argumentation vom Tisch zu wischen: „Regelungen zur Haftungsübernahme in den EU-Verträgen schränken die Ansprüche der Betroffenen nicht ein, und die Gerichte entscheiden über Schadensersatzbegehren auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Zudem, so heißt es in einer entsprechenden Erklärung weiter, würden sich etwaige Ansprüche nicht gegen das Ministerium richten, sondern gegen die Länder. Im vorliegenden Fall wäre das Baden-Württemberg. Das Haus von Karl Lauterbach tut also so, als sei man bei dem Prozess in Rottweil nicht viel mehr als ein neutraler Beobachter, der mit Spannung der Dinge harrt, die da kommen mögen. Dass dem aber natürlich nicht so ist, belegt eine weitere Klausel aus den Beschaffungsverträgen, die bisher nur wenig Beachtung gefunden hat. Demnach muss das Gesundheitsministerium den Herstellern „Zugang zu Dokumenten und anderen Informationen“ gewähren und bei der Abwehr von Ansprüchen „angemessen“ mitwirken. Nachfragen, was genau darunter zu verstehen ist, ließ das BMG gegenüber der „Welt“ unbeantwortet, es darf also reichlich spekuliert werden. Spätestens, wenn es sich dabei um personenbezogene Daten handeln sollte, hielte Rechtsanwalt Frank Bernardi dies jedoch für bedenklich. Als „Helikopter-Blick“ bezeichnet der Jurist jedenfalls die Tatsache, dass Biontech und Co dank dieser Klausel die in einem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse in weiteren Prozessen verwenden könnten: „Wenn das so wäre, wäre das eindeutig ein Vorteil für die beklagten Impfstoffhersteller.“ Es entsteht also zunehmend der Eindruck, dass das Bundesgesundheitsministerium faktisch gar keine andere Wahl hat, als an der Seite der Pharmariesen zu streiten. Von den Hilfen, die Lauterbach großspurig angekündigt hat, werden die ungezählten Impfopfer also kaum etwas zu sehen bekommen. Ganz im Gegenteil: Der Staat, der seine Bürger durch direkten oder indirekten Druck – Stichwörter: Berufsverbot und Ausgangssperren – zur „Impfung“ genötigt hat, lässt diese mit den Folgen im Regen stehen.

Ebene 3: Funktioniert der Rechtsstaat noch?
Richtet man den Blick nun wieder zurück auf das Landgericht in Rottweil, so lässt sich erahnen, in welche Richtung die Reise für den 58-jährigen Kläger und hunderte weiterer Geschädigte gehen dürfte. Wie bisher schon, wenn es vor der deutschen Justiz um Fragen rund um Corona, „Impfung“ und Maßnahmen ging, so zeigt sich auch der hier zuständige Richter Dr. Torsten Hub stramm auf Linie. Wenig überraschend kam es am ersten Verhandlungstag zu keiner Einigung zwischen den Beteiligten. Warum auch? Biontech wird sich hüten, auf irgendwelche Vergleiche einzugehen. Schließlich hat man ja zumindest aus finanzieller Sicht wenig bis gar nichts zu befürchten – der Staat zahlt ja gerne. Nicht auszuschließen, dass sich das Gericht auch das Vorgehen gegen kritische Richter in der Vergangenheit als Warnung hat dienen lassen. Denn Richter Hub machte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass er keine Verzögerungen dulden werde und das Verfahren zügig vorantreiben wolle. Es bleibt abzuwarten, ob es dem Kläger gelingt, die Beweislast zu erbringen und das Gericht von seinem Standpunkt zu überzeugen. Die Entscheidung in diesem Fall wird wegweisend sein für die vielen anderen Betroffenen, die ebenfalls gegen Biontech klagen

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Prozessauftakt gegen Biontech: Richter zeigt sich stramm auf Linie…

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