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Verfassungsbeschwerde gegen das RT-Verbot Eine Zensur findet statt

Published On: 4. Juli 2023 8:33

Der Physiker und Jurist Alexander Unzicker hat erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Seiner Ansicht nach verstößt die Sperrung russischer Internetseiten, wie zum Beispiel die des Senders RT, aufgrund einer EU-Verordnung vom März 2022 gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, in dem klar formuliert sei: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Die NachDenkSeiten dokumentieren die Beschwerde hier. Von Tobias Riegel.

Unzicker hatte zuvor erfolglos bei den Verwaltungsgerichten Köln und Berlin Eilanträge erhoben, die in zweiter Instanz abgewiesen worden waren, mit unterschiedlichen Begründungen. Vorher hatte Unzicker die Auskunft erstritten, welche Internetseiten von der Bundesnetzagentur gesperrt werden. Wahrscheinlich ist allerdings laut Unzicker, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall nicht an sich zieht und einer Entscheidung des Europäischen Gerichts folgt, welches in einem von RT France angestrengten Verfahren die Sperrung für rechtmäßig erklärt hat, weil russische Propaganda ein Teil der Kriegführung gegen die Ukraine sei. Unzicker argumentiert, solche möglichen Einschränkungen der Informationsfreiheit machten den Schutz durch die europäische Grundrechtscharta schwächer als das Grundgesetz, daher müsse das Verfassungsgericht einschreiten. Unter diesem Link ist die aktuelle Beschwerde (mit zahlreichen Links und Verweisen) einsehbar. Weitere Artikel zu einer vorherigen Verfassungsbeschwerde Unzickers bezüglich der Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland finden sich unter diesem Link Titelbild: Shutterstock / ANDRANIK HAKOBYAN Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele – aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe LeserInnen, um Ihre Unterstützung.Herzlichen Dank!

Verfassungsbeschwerde gegen Sperrung russischer Internetseiten

Der Physiker und Jurist Alexander Unzicker hat erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Seiner Ansicht nach verstößt die Sperrung russischer Internetseiten, wie zum Beispiel die des Senders RT, aufgrund einer EU-Verordnung vom März 2022 gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, in dem klar formuliert sei: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Die NachDenkSeiten dokumentieren die Beschwerde hier.

Erfolglose Eilanträge vor Verwaltungsgerichten

Unzicker hatte zuvor erfolglos bei den Verwaltungsgerichten Köln und Berlin Eilanträge erhoben, die in zweiter Instanz abgewiesen worden waren, mit unterschiedlichen Begründungen. Vorher hatte Unzicker die Auskunft erstritten, welche Internetseiten von der Bundesnetzagentur gesperrt werden. Wahrscheinlich ist allerdings laut Unzicker, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall nicht an sich zieht und einer Entscheidung des Europäischen Gerichts folgt, welches in einem von RT France angestrengten Verfahren die Sperrung für rechtmäßig erklärt hat, weil russische Propaganda ein Teil der Kriegführung gegen die Ukraine sei.

Argumente für den Schutz der Informationsfreiheit

Unzicker argumentiert, solche möglichen Einschränkungen der Informationsfreiheit machten den Schutz durch die europäische Grundrechtscharta schwächer als das Grundgesetz, daher müsse das Verfassungsgericht einschreiten. Unter diesem Link ist die aktuelle Beschwerde (mit zahlreichen Links und Verweisen) einsehbar. Weitere Artikel zu einer vorherigen Verfassungsbeschwerde Unzickers bezüglich der Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland finden sich unter diesem Link Titelbild: Shutterstock / ANDRANIK HAKOBYAN Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele – aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe LeserInnen, um Ihre Unterstützung.Herzlichen Dank!

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Verfassungsbeschwerde gegen das RT-Verbot: Eine Zensur findet statt

Der Physiker und Jurist Alexander Unzicker hat erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Seiner Ansicht nach verstößt die Sperrung russischer Internetseiten, wie zum Beispiel die des Senders RT, aufgrund einer EU-Verordnung vom März 2022 gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, in dem klar formuliert sei: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Die NachDenkSeiten dokumentieren die Beschwerde hier. Von Tobias Riegel. Unzicker hatte zuvor erfolglos bei den Verwaltungsgerichten Köln und Berlin Eilanträge erhoben, die in zweiter Instanz abgewiesen worden waren, mit unterschiedlichen Begründungen. Vorher hatte Unzicker die Auskunft erstritten, welche Internetseiten von der Bundesnetzagentur gesperrt werden. Wahrscheinlich ist allerdings laut Unzicker, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall nicht an sich zieht und einer Entscheidung des Europäischen Gerichts folgt, welches in einem von RT France angestrengten Verfahren

Details zu Verfassungsbeschwerde gegen das RT-Verbot: Eine Zensur findet statt

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