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Der menschenfeindliche Kern des Heizungsgesetzes – Umschreibung ohne Sonderzeichen und Satzzeichen, aber mit Umlauten: Der menschenfeindliche Kern des Heizungsgesetzes

Published On: 7. Juli 2023 7:45

Von Dagmar Henn

Im Laufe der Zeit, nachdem man viele verschiedene Gesetzestexte gelesen hat, stellt man fest, dass es nicht nur gute und schlechte, sondern auch schöne und hässliche Gesetze gibt. Ein schönes Gesetz findet die Balance zwischen gesellschaftlichem Ordnungsanspruch und Respekt vor dem Individuum; es ist meist klar und verständlich. Für jede Region in Deutschland könnte ich ein Gesetz nennen, das meiner Meinung nach schön ist – das Kinder- und Jugendhilfegesetz für die Bundesrepublik und das Strafgesetzbuch für die DDR. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes ist das genaue Gegenteil. Wenn man dieses Gesetz liest, ist man froh, kein Haus und keine Wohnung zu besitzen. Man erkennt gewisse Züge, die schon aus der einstigen großen Errungenschaft der Grünen in der Regierung Schröder, der Energieeinsparungsverordnung (EnEV), eine Katastrophe machten. Die EnEV gab vor, bei jeder größeren Erhaltungsmaßnahme, wie beispielsweise einer Fassadenerneuerung, die sich stetig verschärfenden Vorgaben einhalten zu müssen, also beispielsweise ein Mehrfamilienhaus nicht nur neu verputzen und streichen zu dürfen, sondern gleichzeitig auch dämmen zu müssen. Die Kosten, die dadurch entstanden, waren aber zu hoch, um am Ende noch bezahlbare Mieten zu erhalten; weshalb damals bereits Wohngenossenschaften die Konsequenz zogen, Erhaltungsmaßnahmen zu unterlassen und stattdessen die Gebäude eher abzunutzen und dann irgendwann neu zu bauen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beinhaltet den gleichen Grundfehler (wenn es denn ein Fehler ist) wie damals die EnEV. Die reale Situation realer Menschen wird schlicht nicht bedacht. In den meisten Regionen Deutschlands gibt es weder einen Spielraum, um die Mieten weiter nach oben zu treiben, noch haben Menschen, deren letztlich verfügbares Einkommen noch weiter verringert würde, eine Möglichkeit, irgendwohin auszuweichen. In Städten, deren Bewohner jetzt schon im Durchschnitt 40 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen und unter real sinkenden Löhnen und Sozialleistungen leiden, ist es letztlich egal, ob acht oder zehn Prozent der erzwungenen Modernisierung auf die Miete umgelegt werden, weil sie schon die acht Prozent nicht zahlen können.

Die ursprüngliche Version dieses Gesetzes diente vor allem dazu, den Energieausweis für Gebäude einzuführen. Auch das etwas, was als tolle und wichtige Maßnahme verkauft wurde, am Ende aber nur einen Berg unnötiger Bürokratie erzeugte. Denn die Einzigen, für die diese Information tatsächlich von Bedeutung war, sind institutionelle Großanleger. Mieter? Die müssen seit vielen Jahren schon froh sein, wenn sie überhaupt eine Wohnung finden. Käufer für selbstgenutzte Eigentumswohnungen? Für sie ist das nur eine von vielen Informationen, die in die Entscheidungsfindung einfließen, und das, was sie an Information nutzen, ist auch ohne den Aufwand einer Zertifizierung zu haben. Und letztlich werden die dadurch ausgelösten Bemühungen, eine möglichst gute Bewertung zu erreichen, der Gesamtheit in absehbarer Zeit böse auf die Füße fallen; denn je höher die Anforderungen an die zweitniedrigste Bewertungsstufe sind, desto mehr Gebäude werden dann bei voller Funktionstüchtigkeit demnächst durch EU-Vorschrift für unbewohnbar erklärt.

EU-Vorschrift ist übrigens ein gutes Stichwort im Zusammenhang mit dem GEG. Es entspricht genau dieser Geschmacksrichtung. Ein schönes Beispiel dafür sind die Paragrafen 60a und 60b, bei denen es um „Prüfung und Optimierung“ von Heizungsanlagen geht. Alles, was geprüft wird, muss schriftlich bescheinigt werden. Das klingt unschuldig, und die Liste der Berufe, die diese Prüfungen durchführen können, ist vergleichsweise lang. Aber ein entscheidender Punkt wird dabei übersehen.

Menschen,

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Der menschenfeindliche Kern des Heizungsgesetzes

Von Dagmar HennIm Lauf der Jahre, nach dem Lesen vieler verschiedener Gesetzestexte, stellt man fest, dass es auch bei Gesetzen nicht nur gute und schlechte, sondern auch schöne und hässliche gibt. Ein schönes Gesetz wahrt die Balance zwischen gesellschaftlichem Ordnungsanspruch und Respekt vor dem Individuum; es ist meist klar und verständlich. Für jeden Teil Deutschlands könnte ich ein Gesetz benennen, das in meinen Augen schön ist – das Kinder- und Jugendhilfegesetz für die Bundesrepublik und das Strafgesetzbuch für die DDR. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes ist das genaue Gegenteil. Wenn man dieses Gesetz liest, ist man froh, kein Haus und keine Wohnung zu besitzen. Man erkennt gewisse Züge, die schon aus der einstigen großen Errungenschaft der Grünen in der Regierung Schröder

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