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Wuerdevolles Trauern unerwuenscht

Published On: 7. Juli 2023 0:06

Veröffentlicht am 7. Juli 2023 von RL. Im Kreis Düren werden den Bürgern mittlerweile Vorschriften gemacht, wie sie trauern sollen. Im Herbst 2022 verabschiedete der Kreistag eine neue Friedhofsordnung für die beiden Soldatenfriedhöfe in Hürtgen und Vossenack, die besagt, dass es verboten ist, Kränze, Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundung auf den Friedhöfen niederzulegen. Kränze, die Besucher auf den Friedhöfen ablegten, wurden seitdem regelmäßig entfernt und zerstört. Das gefällt nicht allen. Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) bekam zuletzt auch Gegenwind von den Bürgern zu spüren. Rechtsanwalt Ingve Björn Stjerna kämpft seit Monaten gegen das Blumenverbot und berichtet regelmäßig auf seinem Anwaltsblog über die neuesten Ereignisse. Seiner Meinung nach verstoßen die Behörden mit ihrem Vorgehen gegen zahlreiche Grundrechte, darunter die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 GG) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Außerdem fehlt es in den Augen des Anwalts an einer Rechtsgrundlage für das Verbot. Aus diesem Grund reichte er im Februar 2023 einen Eilantrag gegen das sogenannte „Blumenverbot“ ein. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Aachen argumentierte, dass für den Antrag kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. Stjerna legte dagegen Beschwerde ein, die jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Am 23. Juni 2023 hat nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) die Beschwerde abgelehnt. Stjerna hat mitgeteilt, dass er nicht glaubhaft gemacht hat, dass ihm durch das Blumenverbot „schlechthin unzumutbare Nachteile“ drohen. Außerdem fehlt ihm ein „besonderer individueller Bezug“ zu den Soldatenfriedhöfen. Denn eine „verwandtschaftliche oder sonstige individuelle Verbundenheit zu den dort bestatteten Verstorbenen“ ist in seinem Fall nicht erkennbar. Er kann weiterhin unverändert an den Gräbern seiner verstorbenen Familienmitglieder gedenken. Stjerna selbst hat während des Zweiten Weltkriegs vier Familienmitglieder verloren. Er findet es erstaunlich, dass sich das Gericht anmaßt, darüber zu entscheiden, wo und wie man trauern und gedenken soll. Er kommentiert: „Die Entscheidung des OVG NRW ist ein ebenso trauriges wie typisches Stück juristischer Zeitgeschichte. Es ist ein Musterbeispiel weltfremden Justizhandelns und zeigt anschaulich, wie weit sich Teile der Richterschaft inzwischen nicht nur von ihren verfassungsmäßigen Aufgaben, sondern auch von der Lebenswirklichkeit und dem Anstandsgefühl vieler Menschen entfernt haben.“ Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar, gegen ihn kann lediglich Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgen und Vossenack im Kreis Düren ruhen über 5300 Tote. Darunter vor allem Soldaten, die bei der verlustreichen „Schlacht im Hürtgenwald“ zwischen der US-Armee und der Wehrmacht in den Jahren 1944/45 ums Leben gekommen sind. Unter ihnen befinden sich auch zahlreiche Zivilisten und ausländische Staatsangehörige. Seit vielen Jahren findet zu Ehren der Opfer der „Hürtgenwald-Marsch“ statt. Die Gräber auf diesen Friedhöfen gelten als „Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“. Ihnen soll gemäß dem Gräbergesetz „in besonderer Weise gedacht werden“, um „für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wachzuhalten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben

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Würdevolles Trauern unerwünscht

Veröffentlicht am 7. Juli 2023 von RL. Im Kreis Düren wird den Bürgern inzwischen vorgeschrieben, wie sie zu trauern haben. Im Herbst 2022 verabschiedete der Kreistag dort für die beiden Soldatenfriedhöfe in Hürtgen und Vossenack eine neue Friedhofsordnung (wir berichteten). Diese verbietet es, auf den Friedhöfen «Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundung» niederzulegen. Kränze, die Besucher auf den Friedhöfen niederlegten, wurden seither wiederholt entfernt und vernichtet. So zum Beispiel am Volkstrauertag im vergangenen November. Das gefällt längst nicht allen. Entsprechend bekam Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) zuletzt auch Gegenwind zu spüren von Seiten der Bürger. Für Rechtsanswalt Ingve Björn Stjerna ist das Blumenverbot ein No-Go. Er kämpft seit Monaten dagegen und berichtet auf seinem Anwaltsblog regelmässig über die jüngsten Ereignisse.

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