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Wurdvolles Trauern unerwunscht

Published On: 7. Juli 2023 0:06

Veröffentlicht am 7. Juli 2023 von RL. In der Region Düren wird den Bürgern mittlerweile vorgeschrieben, wie sie trauern sollen. Im Herbst 2022 hat der Kreistag dort eine neue Friedhofsordnung für die beiden Soldatenfriedhöfe in Hürtgen und Vossenack verabschiedet. Diese verbietet es, Kränze, Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundung auf den Friedhöfen niederzulegen. Kränze, die Besucher auf den Friedhöfen ablegen, werden regelmäßig entfernt und zerstört. Das gefällt jedoch nicht allen. Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) hat zuletzt auch Gegenwind von den Bürgern gespürt. Rechtsanwalt Ingve Björn Stjerna kämpft seit Monaten gegen das Blumenverbot und berichtet regelmäßig auf seinem Anwaltsblog über die neuesten Ereignisse.

Seiner Meinung nach verstoßen die Behörden mit ihrem Vorgehen gegen zahlreiche Grundrechte, darunter die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 GG) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Außerdem fehlt es in den Augen des Anwalts an einer Rechtsgrundlage für das Verbot. Aus diesem Grund hat er im Februar 2023 einen Eilantrag gegen das sogenannte „Blumenverbot“ eingereicht. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Aachen argumentierte, dass kein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag bestehe. Stjerna legte dagegen Beschwerde ein, die jedoch erneut erfolglos war. Am 23. Juni 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) die Beschwerde abgelehnt. Stjerna wurde mitgeteilt, dass er nicht glaubhaft gemacht habe, dass ihm durch das Blumenverbot „schlechthin unzumutbare Nachteile“ drohen. Außerdem fehle ihm ein „besonderer individueller Bezug“ zu den Soldatenfriedhöfen. Stjerna selbst hat während des Zweiten Weltkrieges vier Familienmitglieder verloren. Er findet es erstaunlich, dass sich das Gericht anmaßt, darüber zu entscheiden, wo und wie man trauern und gedenken soll.

Die Soldatenfriedhöfe in Hürtgen und Vossenack im Kreis Düren beherbergen über 5300 Tote. Unter ihnen sind vor allem Soldaten, die während der verlustreichen „Schlacht im Hürtgenwald“ zwischen der US-Armee und der Wehrmacht 1944/45 ums Leben gekommen sind. Es befinden sich auch zahlreiche Zivilisten und ausländische Staatsangehörige unter ihnen. Seit vielen Jahren findet zu Ehren der Opfer der „Hürtgenwald-Marsch“ statt. Die Gräber auf diesen Friedhöfen gelten als „Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“. Ihnen soll gemäß dem Gräbergesetz „in besonderer Weise gedacht werden“, um die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft für zukünftige Generationen wachzuhalten

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Würdevolles Trauern unerwünscht

Veröffentlicht am 7. Juli 2023 von RL. Im Kreis Düren wird den Bürgern inzwischen vorgeschrieben, wie sie zu trauern haben. Im Herbst 2022 verabschiedete der Kreistag dort für die beiden Soldatenfriedhöfe in Hürtgen und Vossenack eine neue Friedhofsordnung (wir berichteten). Diese verbietet es, auf den Friedhöfen «Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundung» niederzulegen. Kränze, die Besucher auf den Friedhöfen niederlegten, wurden seither wiederholt entfernt und vernichtet. So zum Beispiel am Volkstrauertag im vergangenen November. Das gefällt längst nicht allen. Entsprechend bekam Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) zuletzt auch Gegenwind zu spüren von Seiten der Bürger. Für Rechtsanswalt Ingve Björn Stjerna ist das Blumenverbot ein No-Go. Er kämpft seit Monaten dagegen und berichtet auf seinem Anwaltsblog regelmässig über die jüngsten Ereignisse.

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