Urteilsspruch: Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstrasse
Urteil: Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Mohrenstraße in Berlin-Mitte in Zukunft Anton-Wilhelm-Amo-Straße genannt werden darf. Ein Anwohner hatte gegen die Umbenennung geklagt, jedoch wies das Gericht die Klage ab. Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte im April 2021 die Umbenennung angeordnet. Der Anwohner argumentierte in seinem Widerspruch, dass er bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden sei. Das Verwaltungsgericht hingegen argumentierte, dass der Kläger kein formelles Recht auf Beteiligung am Umbenennungsverfahren habe. Zudem werde die Bezeichnung „Mohr“ für schwarze Personen heutzutage teilweise als anstößig empfunden. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Namensstreit um die Mohrenstraße sorgt seit etwa zwei Jahren für Kontroversen in der Hauptstadt. Die Umbenennung hat für die Betroffenen Protest und Kosten verursacht.
U-Bahnstation Mohrenstraße: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden
Ein Anwohner der Mohrenstraße in Berlin-Mitte hat gegen die Umbenennung der Straße geklagt, jedoch hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage abgewiesen. Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte im April 2021 beschlossen, die Straße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Der Anwohner fühlte sich bei der Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt und legte Widerspruch ein. Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger kein formelles Recht auf Beteiligung am Umbenennungsverfahren habe. Zudem sei die Bezeichnung „Mohr“ für schwarze Personen heutzutage teilweise als anstößig empfunden. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Streit um den Namen der Mohrenstraße beschäftigt die Berliner seit etwa zwei Jahren. Die Umbenennung hat für die Betroffenen nicht nur Protest, sondern auch finanzielle Kosten mit sich gebracht
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UrteilsspruchVerwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße
Urteilsspruch: Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße Urteilsspruch: Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße U-Bahnstation Mohrenstraße: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko | Bildagentur-online/Joko Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße Jetzt also doch! Die Mohrenstraße in Berlin wird umbenannt. Die Einwände eines Anwohners überzeugen das Verwaltungsgericht nicht. Doch ist damit nun das letzte Wort gesprochen? BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, daß die Mohrenstraße im Stadtteil Mitte künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen darf. Die Richter wiesen damit Klagen eines Anwohners gegen die Umbenennung ab. Zuvor hatte das Bezirksamt Berlin-Mitte im April 2021 die Umbenennung verfügt. Seinen Widerspruch dagegen begründete der Anwohner unter anderem damit, bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden zu sein. Berliner protestieren
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