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Nur noch drei Prozent Sehkraft nach COVID Impfung Betroffener verklagt BioNTech

Published On: 9. Juli 2023 23:30

Eine Mitarbeiterin des mobilen Impfteams bereitet Spritzen für die COVID-Impfaktion vor. Foto: Marcus Brandt/dpa

Sehverlust und Darmvenenthrombose nach Impfungen mit verschiedenen COVID-Impfstoffen beschäftigen derzeit die Richter in Rottweil und Bamberg. Die Aussichten für die Kläger sind eher gering. Zwei Gerichte haben am Montag, 3. Juli, über Schadenersatzklagen gegen Hersteller von COVID-Impfstoffen verhandelt.

Das Landgericht Rottweil tagte aufgrund der Klage des 58-jährigen Dietmar S. aus dem Schwarzwald, der von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld fordert. Seine erste Impfdosis erhielt der Ingenieur im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag danach habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte der Betroffene vor Gericht. Später diagnostizierten Ärzte einen Augeninfarkt. Inzwischen liegt die Sehkraft auf seinem rechten Auge bei nur noch drei Prozent. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters: „Was macht Sie subjektiv so sicher, dass die Impfung die Ursache für die Erkrankung war?“, antwortete dieser, dass die Symptome am Tag nach der zweiten Impfung aufgetreten und dann nicht mehr verschwunden seien. Nach Einschätzung des Richters dürfte es für den Kläger schwierig werden, den generellen Zusammenhang zwischen Impfung und Sehverlust hinreichend nachzuweisen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verhandelte den Fall einer 32-Jährigen, die den Impfstoffhersteller AstraZeneca verklagt hatte und bereits vor dem Landgericht Hof gescheitert war. Das Gericht erster Instanz sah es als erwiesen an, dass von der COVID-Impfung eine hohe Wirksamkeit ausgehe und das Risiko für schwere Nebenwirkungen viel geringer sei als der große Nutzen. Die Betroffene sah dies anders und reichte Berufung ein. Ihre Beeinträchtigungen gehen nach der Darstellung ihres Anwalts zurück auf eine im März 2021 erfolgte Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca. Nach der Injektion bildete sich bei ihr ein Blutgerinnsel, eine sogenannte Darmvenenthrombose. Sie kam ins Krankenhaus und fiel ins Koma. Einen Tag nach ihrer Impfung wurden erste Berichte über Thrombosen nach AstraZeneca-Impfungen bekannt. Am 19. März 2021 wurden die Impfungen vorerst ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) das Vakzin in Deutschland nur noch für Personen über 60 Jahren. Der Anwalt der 32-Jährigen vertritt die Auffassung, dass die Zulassung des Impfstoffs schon früher infrage hätte gestellt werden müssen. Letztlich mussten seiner Mandantin drei Meter Darm entfernt werden. Dadurch sei ihre Gesundheit dauerhaft geschädigt. Sie leide unter Schmerzen, massivem Durchfall und müsse am Tag mehr als 16 Mal auf die Toilette. Das Schmerzensgeld hat der Anwalt mit einem Betrag von mindestens 250.000 Euro beziffert. Zudem fordert er für seine Mandantin eine weitere Summe von bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Ein Urteil des OLG Bamberg soll am 14. August verkündet werden.

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Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“, der sich auf das Bundesgesundheitsministerium beruft, sind derzeit über 200 Schadenersatzklagen gegen Hersteller von COVID-Impfstoffen bei deutschen Gerichten anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt. Bei der COVID-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen für Impfschäden übernehmen – sprich die Zahlung auf Kosten der Steuerzahler erfolgt. Gleiches gilt für die Verfahrenskosten, hierzu zählen neben Anwaltsgebühren der Impfstoffhersteller auch Sachverständigen- und Gerichtskosten. (dpa/red/sua)

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Nur noch drei Prozent Sehkraft nach COVID-Impfung: Betroffener verklagt BioNTech

Eine Mitarbeiterin des mobilen Impfteams bereitet Spritzen für die COVID-Impfaktion vor.Foto: Marcus Brandt/dpa Sehverlust und Darmvenenthrombose nach Impfungen mit unterschiedlichen COVID-Vakzinen beschäftigen derzeit die Richter in Rottweil und Bamberg. Die Aussichten für die Kläger sind eher gering. Zwei Gerichte haben am Montag, 3. Juli, über Schadenersatzklagen gegen Hersteller von COVID-Vakzinen verhandelt. Das Landgericht Rottweil tagte aufgrund der Klage des 58-jährigen Dietmar S. aus dem Schwarzwald, der von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld fordert. Seine erste Impfdosis erhielt der Ingenieur im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte der Betroffene vor Gericht. Später diagnostizierten Ärzte einen Augeninfarkt. Inzwischen liegt die Sehkraft auf seinem rechten Auge bei nur noch drei Prozent. „Ich kann

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