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Europäischer Gerichtshof vergibt Straftätern unter Migranten einen unbegrenzten Geldbetrag

Published On: 10. Juli 2023 18:12

Von Daniel Weinmann

Innenministerin Nancy Faeser und ihre Mitstreiterinnen, die sich für ein multikulturelles Schlaraffenland einsetzen, dürften sich derzeit über den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs freuen. Dieser hat gerade entschieden, unter welchen Umständen einem potenziellen Migranten der Flüchtlingsstatus entzogen werden kann. Die Entscheidung der hochbezahlten Juristen in Brüssel spielt den Befürwortern einer exzessiven deutschen Willkommenskultur in die Hände. Laut den Richtern aus Luxemburg können Flüchtlingen der Status nur dann aberkannt werden, wenn sie eine „tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ darstellen, die ein Grundinteresse der Allgemeinheit betrifft. Zudem muss die Entscheidung den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ wahren. Es reicht also nicht aus, dass ein Migrant nur wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, um den Status zu entziehen. Die Richter betonen, dass zwei separate Bedingungen erfüllt sein müssen: Erstens muss der betreffende Migrant wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden sein, und zweitens muss er eine Gefahr für die Allgemeinheit des Mitgliedstaats darstellen, in dem er sich aufhält. Nur Migranten, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden, die aufgrund ihrer spezifischen Merkmale als besonders schwerwiegend angesehen werden kann und die die Rechtsordnung der betreffenden Gesellschaft erheblich beeinträchtigt, kann der Flüchtlingsstatus aberkannt oder abgelehnt werden. Eine Ansammlung mehrerer weniger schwerer Straftaten reicht nicht aus, um den Sachverhalt als besonders schwerwiegend einzustufen. Mit anderen Worten: Wenn Migranten aufgrund einer Vielzahl von „kleineren“ Straftaten wie Diebstahl, Einbruch, Körperverletzung oder Drogendelikten straffällig werden, hat dies keine Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus. Die Beurteilung des Schweregrads erfordert laut dem Europäischen Gerichtshof eine Bewertung aller besonderen Umstände des jeweiligen Falls. Dazu gehören neben Art und Umfang der angedrohten und verhängten Strafe auch die Art des begangenen Verbrechens. Auch mögliche mildernde oder erschwerende Umstände, die Frage, ob die Straftat vorsätzlich begangen wurde, und Art und Umfang der durch das kriminelle Handeln verursachten Schäden sollen in die Bewertung einfließen. Nur wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, darf ein Mitgliedstaat den Flüchtlingsstatus aberkennen. Und selbst dann steht es dem jeweiligen Staat frei, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Offensichtlich sind die Rechte krimineller Migranten dem Europäischen Gerichtshof wichtiger als die der unbescholtenen Bürger. Die Entscheidung der europäischen Richter ist eine Blankovollmacht für straffällige Einwanderer und fördert eine unkontrollierte Migration. Diese falsch verstandene Toleranz wird die Gesellschaften früher oder später überfordern. Frankreich ist überall.

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Details zu Europäischer Gerichtshof belohnt straffällige Migranten mit Blankoscheck

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