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Gericht untersagt „Spiegel“ Aussage über Rammstein

Published On: 10. Juli 2023 13:30

Über das Presseportal wurde bekannt gegeben, dass die Anwälte von Rammstein ein gerichtliches Verbot gegen den Spiegel erwirkt haben. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die weitere Verbreitung eines Teils einer Berichterstattung untersagt wird, die sowohl gedruckt als auch online veröffentlicht wurde. Es handelt sich dabei um die Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“. Konkret betrifft die gerichtliche Entscheidung die Behauptung des Spiegels, dass Till Lindemann und Bandkollege Richard Kruspe sich nach einem Konzert lautstark um eine Frau gestritten hätten. Das Landgericht Hamburg argumentiert, dass es keine ausreichende Grundlage für diese Behauptung gibt, da die Zeugin selbst nicht sicher war, was den Grund des Streits betrifft.

Diese Entscheidung des Landgerichts reiht sich ein in 16 weitere vorherige gerichtliche Entscheidungen, die zugunsten von Rammstein ausgefallen sind. Es gibt zahlreiche strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Berichterstattungen der überregionalen Presse und viele Berichte wurden nachträglich korrigiert. Die Band wird von den Lichte Rechtsanwälten in äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten vertreten

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Gericht verbietet „Spiegel“ Behauptung über Rammstein

Über das Presseportal machen die Anwälte Rammsteins bekannt, ein gerichtliches Verbot gegen den Spiegel erwirkt zu haben.  Demnach hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass die „weitere Verbreitung eines Teils“ einer Berichterstattung untersagt wird, die gedruckt und online erschienen war. Es ging dabei um die Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“ (Online-Version hier). Konkret betrifft die gerichtliche Entscheidung die von Spiegel aufgestellte Behauptung, Till Lindemann und Bandkollege Richard Kruspe hätten sich nach einem Konzert einmal lautstark um eine Frau gestritten. Der Spiegel hatte dies der eidesstattlichen Aussage einer Frau entnehmen wollen, die sich des angeblichen Vorfalls aber selbst nicht sicher war, wie ihren eigenen Äußerungen von Anfang an zu entnehmen war. Im Wortlaut argumentiert das Landgericht Hamburg:  „Das Verständnis, das ein unvoreingenommener und verständiger Durchschnittsleser der Berichterstattung entnimmt, ist, dass die

Details zu Gericht verbietet „Spiegel“ Behauptung über Rammstein

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