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Gericht untersagt „Spiegel“ die Behauptung über Rammstein

Published On: 10. Juli 2023 13:30

Über das Presseportal wird bekannt gegeben, dass die Anwälte von Rammstein ein gerichtliches Verbot gegen den Spiegel erwirkt haben. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die weitere Verbreitung eines Teils einer Berichterstattung untersagt wird, die sowohl gedruckt als auch online veröffentlicht wurde. Es handelt sich um die Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“. Konkret betrifft die gerichtliche Entscheidung die Behauptung des Spiegels, dass Till Lindemann und Bandkollege Richard Kruspe sich nach einem Konzert lautstark um eine Frau gestritten hätten. Das Landgericht Hamburg argumentiert, dass es keine ausreichende Grundlage für diese Behauptung gibt, da die Zeugin in ihrer eidesstattlichen Versicherung angibt, dass sie den Grund des Streits nicht sicher kennt.

Die Entscheidung des Landgerichts reiht sich laut den Anwälten von Rammstein in eine Reihe von 16 vorherigen gerichtlichen Entscheidungen ein, die zugunsten der Band ausgefallen sind. Es gibt zahlreiche strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Berichterstattungen der überregionalen Presse und viele Berichterstattungen wurden nachträglich korrigiert. Die Anwälte von Rammstein, die die Band in äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten vertreten, begrüßen diese Entscheidung.

H2: Gerichtliches Verbot gegen den Spiegel
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die weitere Verbreitung eines Teils einer Berichterstattung über Rammstein untersagt wird. Es geht um die Behauptung, dass Till Lindemann und Richard Kruspe sich nach einem Konzert um eine Frau gestritten haben. Das Gericht argumentiert, dass es keine ausreichende Grundlage für diese Behauptung gibt.

H2: Entscheidung des Landgerichts zugunsten von Rammstein
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg reiht sich in eine Reihe von 16 vorherigen gerichtlichen Entscheidungen ein, die zugunsten von Rammstein ausgefallen sind. Es gibt zahlreiche strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Berichterstattungen der überregionalen Presse und viele Berichterstattungen wurden nachträglich korrigiert.

H2: Anwälte von Rammstein begrüßen die Entscheidung
Die Anwälte von Rammstein, die die Band in äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten vertreten, begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Sie betonen, dass es bereits viele positive gerichtliche Entscheidungen zugunsten von Rammstein gegeben hat und dass zahlreiche Berichterstattungen korrigiert wurden

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Gericht verbietet „Spiegel“ Behauptung über Rammstein

Über das Presseportal machen die Anwälte Rammsteins bekannt, ein gerichtliches Verbot gegen den Spiegel erwirkt zu haben.  Demnach hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass die „weitere Verbreitung eines Teils“ einer Berichterstattung untersagt wird, die gedruckt und online erschienen war. Es ging dabei um die Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“ (Online-Version hier). Konkret betrifft die gerichtliche Entscheidung die von Spiegel aufgestellte Behauptung, Till Lindemann und Bandkollege Richard Kruspe hätten sich nach einem Konzert einmal lautstark um eine Frau gestritten. Der Spiegel hatte dies der eidesstattlichen Aussage einer Frau entnehmen wollen, die sich des angeblichen Vorfalls aber selbst nicht sicher war, wie ihren eigenen Äußerungen von Anfang an zu entnehmen war. Im Wortlaut argumentiert das Landgericht Hamburg:  „Das Verständnis, das ein unvoreingenommener und verständiger Durchschnittsleser der Berichterstattung entnimmt, ist, dass die

Details zu Gericht verbietet „Spiegel“ Behauptung über Rammstein

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