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Gericht untersagt „Spiegel“ die Behauptung über Rammstein

Published On: 10. Juli 2023 13:30

Gerichtliches Verbot gegen den Spiegel: Rammstein siegt vor Gericht

Rammsteins Anwälte haben über das Presseportal bekannt gegeben, dass sie ein gerichtliches Verbot gegen den Spiegel erwirkt haben. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die „weitere Verbreitung eines Teils“ einer Berichterstattung untersagt wird, die sowohl gedruckt als auch online veröffentlicht wurde. Es handelt sich dabei um die Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“. Konkret betrifft die gerichtliche Entscheidung die Behauptung des Spiegels, dass Till Lindemann und Bandkollege Richard Kruspe sich nach einem Konzert lautstark um eine Frau gestritten hätten. Diese Behauptung basierte auf der eidesstattlichen Aussage einer Frau, die sich jedoch selbst nicht sicher war, wie aus ihren eigenen Äußerungen hervorgeht. Das Landgericht Hamburg argumentiert, dass es keine ausreichende Grundlage für den Verdacht gab, auf dem die Berichterstattung basierte.

Die Entscheidung des Landgerichts und ihre Bedeutung

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist eine von insgesamt 16 gerichtlichen Entscheidungen, die zugunsten von Rammstein ausgefallen sind. Die Band hat bereits zahlreiche strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Berichterstattungen der überregionalen Presse erhalten und es wurden auch viele Berichte nachträglich korrigiert. Die Anwälte von Rammstein betonen, dass die Entscheidung des Landgerichts ein weiterer Sieg für die Band ist und dass sie in äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten von Lichte Rechtsanwälten vertreten werden.

Die Auswirkungen der Entscheidung auf die Pressefreiheit

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg wirft Fragen zur Pressefreiheit auf. Es ist wichtig, dass Medien verantwortungsbewusst und sorgfältig über Ereignisse berichten, um falsche Behauptungen zu vermeiden. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass eine ausreichende Tatsachengrundlage für Berichterstattungen vorhanden sein muss und dass Gerüchte und Spekulationen nicht als Fakten präsentiert werden dürfen. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Integrität der Berichterstattung.

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Gericht verbietet „Spiegel“ Behauptung über Rammstein

Über das Presseportal machen die Anwälte Rammsteins bekannt, ein gerichtliches Verbot gegen den Spiegel erwirkt zu haben.  Demnach hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass die „weitere Verbreitung eines Teils“ einer Berichterstattung untersagt wird, die gedruckt und online erschienen war. Es ging dabei um die Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“ (Online-Version hier). Konkret betrifft die gerichtliche Entscheidung die von Spiegel aufgestellte Behauptung, Till Lindemann und Bandkollege Richard Kruspe hätten sich nach einem Konzert einmal lautstark um eine Frau gestritten. Der Spiegel hatte dies der eidesstattlichen Aussage einer Frau entnehmen wollen, die sich des angeblichen Vorfalls aber selbst nicht sicher war, wie ihren eigenen Äußerungen von Anfang an zu entnehmen war. Im Wortlaut argumentiert das Landgericht Hamburg:  „Das Verständnis, das ein unvoreingenommener und verständiger Durchschnittsleser der Berichterstattung entnimmt, ist, dass die

Details zu Gericht verbietet „Spiegel“ Behauptung über Rammstein

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