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Der Chef der Werteunion darf weiterhin bleiben, das Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen ist gescheitert

Published On: 12. Juli 2023 11:11

Chef der Werteunion darf bleiben: Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen gescheitert

Der Chef der Werteunion, Hans-Georg Maaßen, darf weiterhin in der CDU bleiben, da das Parteiausschlussverfahren gegen ihn gescheitert ist. Dies ist eine schwere Niederlage für den CDU-Chef Friedrich Merz und eine Ohrfeige für die CDU-Spitze. Maaßen fordert nun Konsequenzen. Das CDU-Kreisparteigericht hat den Antrag des Bundesvorstands auf Parteiausschluss abgelehnt und entschieden, dass Maaßen seine Mitgliedsrechte wieder ausüben darf. Allerdings wurde Maaßen vom Gericht verwarnt. Der Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen von Maaßen, in denen er einen „eliminatorischen Rassismus“ gegen Weiße in Deutschland kritisierte.

Der Bundesvorstand hat die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen. Im Februar stellte die CDU-Spitze Maaßen ein Ultimatum: Entweder er geht freiwillig oder es wird ein Ausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Maaßen lehnte ab und betonte, dass die CDU unter den Merkel-Anhängern nicht rational und nicht ideologisch handeln wolle und nur den Interessen des deutschen Volkes diene. Er ist der Meinung, dass die Mehrheit der Bürger genauso denkt wie er.

Das Urteil des Kreisparteigerichts ist nicht rechtskräftig und kann vom Bundesvorstand angefochten werden. Maaßen zeigte sich erfreut über das Urteil und forderte Friedrich Merz auf, personelle und programmatische Konsequenzen zu ziehen. Merz hatte versucht, eine Brandmauer gegenüber der Werteunion aufzubauen, was nun gescheitert ist.

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Chef der Werteunion darf bleiben: Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen gescheitert

Der Chef der Werteunion, Hans-Georg Maaßen, darf weiterhin in der CDU bleiben, da das Parteiausschlussverfahren gegen ihn gescheitert ist. Dies ist eine schwere Niederlage für den CDU-Chef Friedrich Merz und eine Ohrfeige für die CDU-Spitze. Maaßen fordert nun Konsequenzen. Das CDU-Kreisparteigericht hat den Antrag des Bundesvorstands auf Parteiausschluss abgelehnt und entschieden, dass Maaßen seine Mitgliedsrechte wieder ausüben darf. Allerdings wurde Maaßen vom Gericht verwarnt. Der Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen von Maaßen, in denen er einen „eliminatorischen Rassismus“ gegen Weiße in Deutschland kritisierte.

Der Bundesvorstand hat die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen. Im Februar stellte die CDU-Spitze Maaßen ein Ultimatum: Entweder er geht freiwillig oder es wird ein Ausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Maaßen lehnte ab und betonte, dass die CDU unter den Merkel-Anhängern nicht rational und nicht ideologisch handeln wolle und nur den Interessen des deutschen Volkes diene. Er ist der Meinung, dass die Mehrheit der Bürger genauso denkt wie er.

Das Urteil des Kreisparteigerichts ist nicht rechtskräftig und kann vom Bundesvorstand angefochten werden. Maaßen zeigte sich erfreut über das Urteil und forderte Friedrich Merz auf, personelle und programmatische Konsequenzen zu ziehen. Merz hatte versucht, eine Brandmauer gegenüber der Werteunion aufzubauen, was nun gescheitert ist

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Chef der Werteunion darf bleibenParteiausschlußverfahren gegen Maaßen gescheitert

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Details zu Chef der Werteunion darf bleibenParteiausschlußverfahren gegen Maaßen gescheitert

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