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Toiletten-Skandal in der Goldstadt: „Sag mal, wo sind wir hier!

Published On: 12. Juli 2023 3:53

Von Kai Rebmann

Das Selbstbestimmungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2024 den Wechsel des Geschlechts einmal im Jahr ermöglichen sollte, ist in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund gerückt. Der Grund dafür ist, dass die Realität sich nicht von Ideologien beeinflussen lässt. Ähnlich wie beim Gebäudeenergiegesetz, auch bekannt als Heizungsgesetz oder Wärmepumpen-GAU, sollte der Gesetzesentwurf unbedingt vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Praktische Einwände von Experten wurden möglicherweise berücksichtigt, aber nicht viel mehr. Warum das Selbstbestimmungsgesetz in seiner bisherigen Form dennoch nicht kommen wird – und warum das auch gut so ist – wird später erklärt.

Wann ist eine Frau eine Frau? Die Gefahren, die mit dem Wechsel des Geschlechts durch einfache

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Klo-Posse in der Goldstadt: „Sag mal, wo leben wir denn!?“

Von Kai Rebmann Es ist still geworden um das Selbstbestimmungsgesetz, das den Bundesbürgern ab dem 1. Januar 2024 einmal jährlich den Wechsel ins andere Geschlecht erlauben sollte. Zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung. Und das hat einen guten Grund: Die Ampel musste einmal mehr feststellen, dass die Realität sich von keiner noch so hartnäckig verfolgten Ideologie bestechen lässt. Ähnlich wie das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz oder Wärmepumpen-GAU, sollte der entsprechende Entwurf um jeden Preis noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden. Praxisorientierte Einwände von Experten werden unter Umständen zur Kenntnis genommen, viel mehr aber auch nicht. Weshalb das Selbstbestimmungsgesetz in seiner bisherigen Form aber trotzdem nicht kommen wird – und warum das auch gut so ist –, dazu

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