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Es ist nicht erforderlich, den Einfluss privater Stiftungen einzuschränken

Published On: 16. Juli 2023 14:13

Von reitschuster.de

Die Bundesregierung scheint die bewährten demokratischen Standards seit Jahrzehnten nicht allzu ernst zu nehmen. Dazu gehört hierzulande vor allem die parlamentarische Willensbildung durch gewählte Volksvertreter. Dieser Prozess wurde während der Corona-Zeit durch die von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) initiierten und nicht legitimierten Hinterzimmer-Runden, auch bekannt als „Ministerpräsidenten-Konferenz“, weitgehend ausgehöhlt. Und auch die Ampel-Koalition scheint diese demokratischen Grundwerte zu ignorieren, wenn es um die Durchsetzung ihrer eigenen Ziele geht – wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Heizungsgesetz zeigt. Die Reaktion von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Co? Statt das Urteil als Warnung zu sehen und während der Sommerpause darüber nachzudenken, wurde trotzig verkündet, dass sich inhaltlich nichts ändern werde. Schließlich habe Karlsruhe nur die Art des gewählten Verfahrens kritisiert. Alles in bester Ordnung also?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als „Heiz-Hammer“, ist nur ein Beispiel von vielen, bei dem man sich fragen muss, welche Interessen die Bundesregierung eigentlich vertritt. Der Entwurf stammt größtenteils von Patrick Graichen, dessen weitreichende Verflechtungen bekannt sind. Es ist auch zweifelhaft, ob die weltweit orchestrierte Corona-Politik das Ergebnis einer parlamentarischen Willensbildung war. Es scheint wahrscheinlicher, dass andere Kräfte am Werk waren, die Politik und Demokratie lediglich als Mittel zum Zweck sehen. Die Linke hat versucht, mehr Licht ins Dunkel dieser Zusammenhänge zu bringen. Sie wollte von der Regierung unter anderem wissen, wie die Zusammenarbeit mit privaten Stiftungen aussieht. Die Antwort der Bundesregierung ist alarmierend: Die Agenda 2030 betont, dass die Einbeziehung privater Akteure

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„Keine Notwendigkeit, den Einfluss privater Stiftungen zurückzudrängen“

Von reitschuster.de Die Bundesregierung scheint es mit seit Jahrzehnten bewährten Standards der Demokratie nicht ganz so genau zu nehmen. Hierzu gehört hierzulande nicht zuletzt die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter. Dieser Prozess wurde schon während der Corona-Zeit durch die von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) initiierten und durch nichts legitimierten Hinterzimmer-Runden, auch „Ministerpräsidenten-Konferenz“ genannt, in weiten Teilen ausgehöhlt. Und auch die Ampel-Koalition scheint auf diese demokratischen Grundwerte schlicht zu pfeifen, wenn es um die Durchsetzung „ihrer“ Ziele geht – die Backpfeife aus Karlsruhe im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz lässt grüßen. Die Reaktion von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Co? Anstatt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Warnung dienen zu lassen und während der Sommerpause nochmal in sich zu

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