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Blumen und Kränze auf Soldatenfriedhöfen im Landkreis Düren sind verboten

Published On: 17. Juli 2023 5:59

Von Kai Rebmann

Der Rechtsanwalt Dr. Ingve Björn Stjerna kämpft seit Ende 2022 gegen die Entscheidungen der deutschen Justiz. Der Auslöser dafür war eine neue Friedhofsordnung, die im September letzten Jahres im Landkreis Düren (NRW) in Kraft trat. Diese verbietet es, „Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundungen“ auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgenwald und Vossenack abzulegen. Verstöße gegen dieses Verbot werden als Ordnungswidrigkeit angesehen und können mit einem Bußgeld bestraft werden. Stjerna sieht in dieser Friedhofsordnung einen Verstoß gegen das Gräbergesetz und das Grundgesetz und hat deshalb Eilanträge vor Gericht eingereicht.

Die Gerichte haben jedoch die Einwände des Klägers nicht berücksichtigt und stattdessen auf die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in der Friedhofsordnung verwiesen. Sie argumentierten, dass die Grundrechtsverletzungen nur von „geringer Intensität“ seien und dass der Kläger keine „besondere individuelle Beziehung“ zu den Soldatenfriedhöfen habe. Stjerna stellt die Frage, was Menschen tun sollen, deren Angehörige im Ausland gestorben und dort bestattet wurden. Müssen sie ins Ausland reisen, um ihrer Verstorbenen zu gedenken?

Der Anwalt kritisiert die Gerichte dafür, dass sie sich nicht mit den rechtlichen Fragen auseinandergesetzt haben und stattdessen auf das Hauptsacheverfahren verwiesen haben. Er vergleicht diese Vorgehensweise mit der Zeit der Corona-Maßnahmen, als die Gerichte ebenfalls als zahnlose Tiger erschienen. Stjerna ist der Meinung, dass die Gerichte nur noch die „richtigen“ Grundre

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Landkreis Düren verbietet Blumen und Kränze auf Soldatenfriedhöfen

Von Kai Rebmann Der Rechtsanwalt Dr. Ingve Björn Stjerna führt seit Ende 2022 einen Kampf gegen die Windmühlen der deutschen Justiz. Stein des Anstoßes: Im vergangenen September trat im Landkreis Düren (NRW) eine neue Friedhofsordnung in Kraft, die „Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundungen“ auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgenwald und Vossenack verbietet. Wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ gegen dieses Verbot verstößt, begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld in nicht genannter Höhe sanktioniert werden kann. Dass es die Behörden mit dieser Anordnung durchaus ernst meinen, wurde schon wenige Wochen später klar. Am Volkstrauertag wurden an beiden Orten entsprechende Trauerbekundungen zum Ausdruck gebracht, abgelegte Blumen oder Kränze wurden im Einklang mit der neuen Friedhofsordnung vernichtet – sofern sich die

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