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Gruppenvergewaltigungen: Anti-Deutschland-Ampel minimiert Bedeutung von Migrationshintergrund

Published On: 18. Juli 2023 15:56

Die Bundesregierung sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen der erhöhten Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Gruppenvergewaltigungen und der Masseneinwanderung. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Das Bundesinnenministerium verweist auf einen Bericht des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2019, in dem festgestellt wurde, dass die ermittelten Tatverdächtigen „nicht repräsentativ“ seien. Bei Sexualdelikten wird davon ausgegangen, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt. Es ist daher möglich, dass ausländische Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik häufiger auftauchen, weil sie wahrscheinlicher angezeigt werden. Die Herkunft darf jedoch nicht automatisch als Grund für die Tat angesehen werden.

Die Bundesregierung betont, dass die Herkunft der Täter nicht automatisch die Tat begründet. Es ist wichtig, die individuellen Umstände und Motive zu berücksichtigen. Die Antwort der Bundesregierung basiert auf Informationen des Bundeskriminalamts, das dem Faeser-Ministerium untergeordnet ist.

Es ist wichtig, die Diskussion über Gruppenvergewaltigungen und die Beteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger differenziert zu führen. Die Herkunft allein darf nicht als Erklärung für solche Taten herangezogen werden. Stattdessen sollten die Ursachen und Hintergründe genauer untersucht werden, um effektive Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Sexualdelikten zu entwickeln

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Gruppenvergewaltigungen: Anti-Deutschland-Ampel spielt Migrationshintergrund herunter

Für den deutlich erhöhten Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei sogenannten Gruppenvergewaltigungen sieht die Bundesregierung nicht zwingend einen Zusammenhang mit der Masseneinwanderung. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Darin verweist das Bundesinnenministerium auf einen 2019 vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Bericht, wonach die polizeilich ermittelten Tatverdächtigen „nicht repräsentativ“ seien. sind. Bei Sexualdelikten sei tatsächlich von einem sehr hohen Dunkelfeld auszugehen. Es sei daher „möglich, dass ausländische Tatverdächtige sich in der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) deswegen besonders häufig finden, weil sie beispielsweise wesentlich wahrscheinlicher angezeigt werden“. Weiter heißt es in der Antwort der Bundesregierung unter Berufung auf das BKA, bei dem es sich um eine nachgeordnete Behörde des Faeser-Ministeriums handelt: „Selbst wenn tatsächlich die Täter beziehungsweise Täterinnen gemeinschaftlich begangener

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