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Keine K.O.-Tropfen-Fake News: Till Lindemann gewinnt gegen den „Spiegel

Published On: 18. Juli 2023 22:49

BERLIN/HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, dass der Frontsänger Till Lindemann Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig gemacht hat. Dieser Vorwurf wurde gegen den Musiker erhoben, wenn es um den Umgang mit weiblichen Fans geht. Allerdings fehlt es für die Erhebung dieses schwerwiegenden Verdachts an ausreichenden Beweisen, wie die Anwaltskanzlei Schertz & Bergmann in einer Pressemitteilung erklärt. Das Gericht begründete die einstweilige Verfügung damit, dass keine eidesstattlichen Versicherungen der Zeuginnen den Verdacht stützen, dass Lindemann Frauen bei Konzerten mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Alkohol/Drogen betäubt hat, um sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen. Der Spiegel hatte in seiner Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“ am 10. Juni über Vorwürfe mehrerer Frauen berichtet. Der Artikel wurde auch online unter dem Titel „Sex, Macht, Alkohol – Was die jungen Frauen aus der Row Zero berichten“ veröffentlicht. Das Gericht verbietet 18 Passagen über „Rammstein“. Die Anwälte von Lindemann betonen, dass die unzureichenden eidesstattlichen Versicherungen der angeblichen Zeuginnen besonders relevant sind, da der Spiegel seine Berichterstattung auf angebliche Gespräche mit einem Dutzend Frauen und mehrere eidesstattliche Versicherungen gestützt hat. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel auch weitere falsche Tatsachenbehauptungen untersagt. Die Anwälte sprechen von einer „völlig aus dem Ruder gelaufenen Verdachtsberichterstattung zum Thema ‚MeToo'“. Die Medien ignorieren zunehmend die Vorgaben der Rechtsprechung für eine Verdachtsberichterstattung. Sie berichten immer wieder über schwerwiegende Vorwürfe, obwohl nur einseitige Aussagen vorliegen und strafrechtliche Ermittlungen nicht eingeleitet wurden oder noch am Anfang stehen. Dadurch kommt es zu massiven Vorverurteilungen. Lindemann wird nun auch gegen andere Medien gerichtlich vorgehen, die die Vorwürfe des Spiegels weiterverbreitet oder ähnliche Behauptungen aufgestellt haben. (fh)

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Keine K.O.-TropfenFake News: Till Lindemann siegt gegen „Spiegel“

BERLIN/HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, der Frontsänger Till Lindemann habe Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig machen lassen. Das ist der Hauptvorwurf, der dem Musiker im Umgang mit weiblichen Fans gemacht wird. Doch für die Erhebung dieses schwerwiegenden Verdachts fehle es an dem „erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen“, schreibt Lindemanns Anwaltskanzlei Schertz & Bergmann in einer Pressemitteilung. Keine eidesstattliche Versicherung stützt „Spiegel“-Bericht Konkret heiße es in der Begründung des Gerichts zum Erlaß der einstweiligen Verfügung: „Keine Aussage der Zeuginnen, welche ihre Angaben an Eides statt versichert haben bzw. gegenüber den Autorinnen der Antragsgegnerin getätigt haben, trägt den Verdacht, daß der Antragsteller Frauen bei Konzerten mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Alkohol/Drogen betäubt hat

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