Linnemanns Forderung nach Freibad-Bauchklatscher: Schnellverfahren nicht erlaubt
Schnellverfahren unzulässig: Kritik an Linnemanns Forderung nach schnellerer Bestrafung von Gewalttätern in Freibädern
Der neue CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann stößt mit seinem Vorschlag, Gewalttäter in Freibädern im Schnellverfahren abzuurteilen, auf Kritik. Die Justizminister von Berlin und Rheinland-Pfalz, Felor Badenberg (CDU) und Herbert Mertin (FDP), haben diese Forderung zurückgewiesen und betont, dass beschleunigte Verfahren nur bei eindeutiger Beweislage in Betracht kommen. Linnemann hatte gefordert, dass Personen, die mittags im Freibad Gewalttaten begehen, abends vor Gericht stehen und verurteilt werden sollten.
Die Berliner Justizsenatorin Badenberg erklärte, dass solche Verfahren bei Jugendlichen nicht angewendet werden können. Zudem prüfen die Staatsanwaltschaften im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gegeben sind. Mertin betonte, dass rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung nicht einfach über Bord geworfen werden sollten. Er betonte auch, dass die Anwendung des beschleunigten Verfahrens bei jugendlichen Straftätern unzulässig sei und es zweifelhaft sei, ob die Voraussetzungen in den Schwimmbadfällen gegeben sind.
Es wird deutlich, dass Linnemanns Forderung bei geltender Rechtslage nicht umsetzbar ist und auf Kritik stößt. Die Justizminister betonen, dass beschleunigte Verfahren nur bei eindeutiger Beweislage in Betracht kommen und bei jugendlichen Straftätern unzulässig sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Bestrafung von Gewalttätern in Freibädern weiterentwickeln wird
Original Artikel Teaser
Schnellverfahren unzulässigBauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung
Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Forderung bei geltender Rechtslage nicht umsetzbar: Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler Schnellverfahren unzulässig Der Vorschlag des neuen CDU-Generalsekretärs, Freibad-Gewalttäter im Schnellverfahren abzuurteilen, stößt in den eigenen Reihen auf Kritik. Dies sei bei Jugendlichen ohnehin „unzulässig“. BERLIN. Die Justizminister von Berlin und Rheinland-Pfalz, Felor Badenberg (für CDU) und Herbert Mertin (FDP), haben die Forderung des designierten CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann zurückgewiesen, Gewalttäter in Freibädern schneller zu bestrafen. Beide verwiesen übereinstimmend darauf, daß beschleunigte Verfahren nur bei „eindeutiger Beweislage“ in Betracht kommen. Linnemann hatte gefordert, wer mittags im Freibad Menschen angreife, müsse abends vor dem Richter
Details zu Schnellverfahren unzulässigBauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung