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Lesermeinungen zu „Streubomben und das Völkerrecht

Published On: 20. Juli 2023 15:58

H2: Bewertung des Einsatzes von Streumunition im Völkerrecht

Alexander Neu untersucht in seinem Artikel die rechtliche Bewertung des Einsatzes von Streumunition im Völkerrecht. Sowohl die UN-Charta als auch die Genfer Konventionen versuchen, den Einsatz von Streumunition einzuschränken, da sie gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt. Diese Waffen verletzen ohne Unterscheidung sowohl zivile als auch militärische Personen und Objekte. Einige wenige Staaten, darunter die USA und Russland, sind dem „Oslo-Übereinkommen“, das ein Verbot von Streumunition vorsieht, nicht beigetreten. Alexander Neu argumentiert, dass diese beiden Staaten das „Oslo-Übereinkommen“ folglich nicht brechen können. Im Folgenden werden einige kritische Leserbriefe zu diesem Thema präsentiert.

H2: Leserbrief 1

Ein Leserbrief äußert Zustimmung zu Alexanders Neus Artikel über Kassettenmunition, hat jedoch Einwände gegen seine Prämisse, dass die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs unzweideutig sei. Der Leser argumentiert, dass es Ausnahmen vom Gewaltverbot in der UN-Charta gibt, nämlich die Gewaltautorisierung durch den UN-Sicherheitsrat und das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung. Der Leser fordert eine Argumentation von Alexander Neu zu diesem Thema.

H2: Leserbrief 2

Ein weiterer Leserbrief kritisiert Alexander Neus Aussage, dass die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs unzweideutig sei. Der Leser argumentiert, dass Russland sich auf die Anerkennung der Volksrepubliken und Beistandsabkommen beruft, um seine Handlungen zu rechtfertigen. Der Leser betont, dass es Raum für Diskussionen und unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gibt.

H2: Leserbrief 3

Ein dritter Leserbrief bezieht sich auf ein Schreiben, das auf der Website des Karl-Liebknecht-Kreises Brandenburg gefunden wurde. Der Autor des Schreibens weist auf die Definition von „Aggression“ im UN-Dokument A/RES/3314 (XXIX) hin und betont, dass die Beurteilung des russischen Angriffskriegs nicht so unstrittig ist, wie von Alexander Neu dargestellt. Der Leser fordert eine differenzier

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Leserbriefe zu „Streubomben und das Völkerrecht“

Alexander Neu geht in seinem Artikel der Frage nach, wie im Völkerrecht die Herstellung, Lieferung, Lagerung und der Einsatz von Streumunition beurteilt wird. Sowohl UNO-Charta als auch Genfer Konventionen versuchen, den Einsatz von Streumunition einzudämmen, da sie gegen humanitäres Völkerrecht verstößt: Ohne Unterscheidung schädigen diese Waffen sowohl zivile als auch militärische Personen und Objekte. Dem „Oslo-Übereinkommen“, in dem ein Verbot von Streumunition / Streubomben formuliert wird, sind einige wenige Staaten nicht beigetreten, u.a. USA und Russland. Laut A. Neu können diese beiden Staaten folglich auch nicht das „Oslo-Übereinkommen“ brechen. Die sehr kritischen Zuschriften unserer Leser hat Ala Goldbrunner für Sie zusammengestellt. 1. Leserbrief Sehr geehrter Herr Neu,   Dank für Ihren Beitrag zur Diskussion bezüglich Kassetten-Munition. Diesbezüglich alles richtig.  

Details zu Leserbriefe zu „Streubomben und das Völkerrecht“

Categories: Deutsch, Nachdenkseiten, Quellen, UkraineTags: , Daily Views: 1Total Views: 22
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