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Urteil bestätigt: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „gesetzwidrig

Published On: 20. Juli 2023 8:45

Die Christian-Albrechts-Universität (CAU) hat es versäumt, die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts einzuhalten. Das bedeutet, dass das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig ist und das Verfahren zugunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen ist. Baab selbst bezeichnete das Urteil als Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mittlerweile vor und kritisiert das Vorgehen der Universität Kiel. Von Florian Warweg.

Patrik Baab war ein langjähriger NDR-Redakteur und erlangte Bekanntheit durch seine investigativen Recherchen im Fall Uwe Barschel. Er war auch Autor des Buches „Recherchieren: Ein Werkzeugkasten zur Kritik der herrschenden Meinung“ und führte seit 2008 regelmäßig Lehraufträge an der Christian-Albrechts-Universität durch. Beide Lehraufträge wurden sofort gekündigt, basierend auf Medienberichten, insbesondere von t-online, die behaupteten, Baab habe sich als Wahlbeobachter an den Referenden über den Anschluss von Teilen der Ostukraine an Russland im September 2022 beteiligt. Baab bezeichnete diese Vorwürfe als falsch und kritisierte, dass er vor der Kündigung nicht angehört wurde.

Am 13. Oktober 2022 legte Baab

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Urteil jetzt rechtskräftig: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „rechtswidrig“

Die Christian-Albrecht-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Damit ist das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig und das Verfahren zu Gunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst nannte das Urteil eine Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Mittlerweile liegt zudem die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese lässt kein gutes Haar an dem Vorgehen der Kieler Uni. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Patrik Baab war langjähriger NDR-Redakteur und erlangte Bekanntheit durch seine investigativen Recherchen im Fall Uwe Barschel. Zudem ist er unter anderem Autor des Buches „Recherchieren: Ein Werkzeugkasten zur Kritik

Details zu Urteil jetzt rechtskräftig: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „rechtswidrig“

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