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Urteil bestätigt: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „gesetzwidrig“

Published On: 20. Juli 2023 8:45

Christian-Albrecht-Universität (CAU) lässt Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen

Die Christian-Albrecht-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Damit ist das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig und das Verfahren zu Gunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst nannte das Urteil eine Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Mittlerweile liegt zudem die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese lässt kein gutes Haar an dem Vorgehen der Kieler Uni.

Kündigung von Patrik Baab aufgrund nicht verifizierter Medienberichte

Patrik Baab war langjähriger NDR-Redakteur und erlangte Bekanntheit durch seine investigativen Recherchen im Fall Uwe Barschel. Zudem ist er unter anderem Autor des Buches „Recherchieren: Ein Werkzeugkasten zur Kritik der herrschenden Meinung“. Seit 2008 führte er regelmäßig Lehraufträge am Institut für Sozialwissenschaften der CAU durch. Ebenso war er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW) in Berlin. Beide Lehraufträge waren mit sofortiger Wirkung gekündigt worden, mit Verweis auf Medienberichte, insbesondere von t-online, die behaupteten, Baab habe sich als Wahlbeobachter „bei den Referenden

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Urteil jetzt rechtskräftig: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „rechtswidrig“

Die Christian-Albrecht-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Damit ist das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig und das Verfahren zu Gunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst nannte das Urteil eine Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Mittlerweile liegt zudem die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese lässt kein gutes Haar an dem Vorgehen der Kieler Uni. Von Florian Warweg. Patrik Baab war langjähriger NDR-Redakteur und erlangte Bekanntheit durch seine investigativen Recherchen im Fall Uwe Barschel. Zudem ist er unter anderem Autor des Buches „Recherchieren: Ein Werkzeugkasten zur Kritik der herrschenden Meinung“. Seit 2008 führte er regelmäßig Lehraufträge am Institut für Sozialwissenschaften der

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