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Urteil bestätigt: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „unrechtmäßig

Published On: 20. Juli 2023 8:45

Die Christian-Albrechts-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 ist somit rechtskräftig und das Verfahren zugunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst bezeichnete das Urteil als Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mittlerweile vor und kritisiert das Vorgehen der Kieler Universität.

Patrik Baab war langjähriger NDR-Redakteur und erlangte Bekanntheit durch seine investigativen Recherchen im Fall Uwe Barschel. Er war auch Autor des Buches „Recherchieren: Ein Werkzeugkasten zur Kritik der herrschenden Meinung“ und führte seit 2008 regelmäßig Lehraufträge an der Christian-Albrechts-Universität durch. Beide Lehraufträge wurden sofort gekündigt, da Medienberichte, insbesondere von t-online, behaupteten, Baab habe sich als Wahlbeobachter an den Referenden über den Anschluss von Teilen der Ostukraine an Russland beteiligt. Die Universität Kiel begründete die Kündigung damit, dass Baabs Verhalten den Scheinreferenden und dem Angriffskrieg Russlands den Anschein von Legitimität verliehen habe. Eine Anhörung von Baab vor der Kündigung sei aufgrund der „Gefahr

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Urteil jetzt rechtskräftig: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „rechtswidrig“

Die Christian-Albrecht-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Damit ist das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig und das Verfahren zu Gunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst nannte das Urteil eine Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Mittlerweile liegt zudem die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese lässt kein gutes Haar an dem Vorgehen der Kieler Uni. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Patrik Baab war langjähriger NDR-Redakteur und erlangte Bekanntheit durch seine investigativen Recherchen im Fall Uwe Barschel. Zudem ist er unter anderem Autor des Buches „Recherchieren: Ein Werkzeugkasten zur Kritik

Details zu Urteil jetzt rechtskräftig: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „rechtswidrig“

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