Urteil ist nun rechtskräftig: Entlassung des Journalisten Patrik Baab durch die Universität Kiel aufgrund von Recherchen in der Ostukraine war „gesetzwidrig
Christian-Albrecht-Universität (CAU) lässt Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen
Die Christian-Albrecht-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Damit ist das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig und das Verfahren zu Gunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst nannte das Urteil eine Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Mittlerweile liegt zudem die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese lässt kein gutes Haar an dem Vorgehen der Kieler Uni.
Hintergrund: Kündigung der Lehraufträge von Patrik Baab
Patrik Baab war langjähriger NDR-Redakteur und erlangte Bekanntheit durch seine investigativen Recherchen im Fall Uwe Barschel. Zudem ist er unter anderem Autor des Buches „Recherchieren: Ein Werkzeugkasten zur Kritik der herrschenden Meinung“. Seit 2008 führte er regelmäßig Lehraufträge am Institut für Sozialwissenschaften der CAU durch. Ebenso war er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW) in Berlin. Beide Lehraufträge wurden mit sofortiger Wirkung gekündigt, da Baab angeblich als Wahlbeobachter an den Referenden über den Anschluss von Teilen der Ukraine an Russland teilgenommen und das Verhalten Russlands
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Urteil jetzt rechtskräftig: Kündigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war „rechtswidrig“
Die Christian-Albrecht-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Damit ist das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig und das Verfahren zu Gunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst nannte das Urteil eine Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Mittlerweile liegt zudem die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese lässt kein gutes Haar an dem Vorgehen der Kieler Uni. Von Florian Warweg. Patrik Baab war langjähriger NDR-Redakteur und erlangte Bekanntheit durch seine investigativen Recherchen im Fall Uwe Barschel. Zudem ist er unter anderem Autor des Buches „Recherchieren: Ein Werkzeugkasten zur Kritik der herrschenden Meinung“. Seit 2008 führte er regelmäßig Lehraufträge am Institut für Sozialwissenschaften der