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Die Verfolgung von Ketzern geht weiter: Bhakdi muss erneut vor Gericht

Published On: 21. Juli 2023 6:51

H2: Der Bhakdi-Prozess endet mit Freispruch und geht in die zweite Runde

Der Prozess gegen den Medizin-Professor und Kritiker der Corona-Maßnahmen, Bhakdi, vor dem Amtsgericht in Plön, Schleswig-Holstein, endete mit einem Freispruch. Allerdings hat die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt, wodurch das Verfahren in die zweite Runde geht. Bhakdi muss erneut vor Gericht erscheinen, diesmal vor dem Landgericht in Kiel. Die Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaust-Verharmlosung erscheinen konstruiert und politisch motiviert. Im ersten Prozess hatte der Richter die Äußerungen von Bhakdi im Wahlkampf 2021 und in einem Interview als nicht strafbar eingestuft. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte hingegen eine Strafe von 90 Tagessätzen gefordert. Das Verfahren wurde zunächst von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt, da kein Straftatbestand erkennbar war. Die Generalstaatsanwaltschaft übernahm das Verfahren jedoch und scheiterte kläglich vor Gericht. Nun versucht sie es erneut.

H2: Unterstützung für Bhakdi und Kritik an der Generalstaatsanwaltschaft

Im Mai demonstrierten mehrere Hundert Menschen vor dem Amtsgericht in Plön für einen Freispruch von Bhakdi. Sie zeigten Spruchbänder mit Botschaften wie „Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt“ und „Freund der Menschen. Schleswig liebt Dich“. Bhakdi wurde von seinen Anhängern mit Jubel und Applaus empfangen. Während des Prozesses wurde deutlich, dass die Staatsanwältin keine Grundlage für ihre Argumente hatte. Sie kannte offenbar nur aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen und nicht den Kontext der Videos. Kritiker bemängeln, dass die Justiz überlastet sei und verurteilte Straftäter aufgrund von Personalmangel auf freien Fuß kommen könnten, während Bhakdi weiterhin vor Gericht stehen müsse. Der Richter begründete den Freispruch damit, dass bei mehrdeutigen Aussagen auch andere Interpretationen berücksichtigt werden müssten. Es sei nicht auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen ausschließlich die Regierung von Israel und nicht das Volk gemeint habe.

H2: Krit

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Ketzerverfolgung geht weiter: Bhakdi muss erneut vor Gericht

„Der Rechtsstaat zuckt noch: Bhakdi-Prozess endet mit Freispruch“ – unter dieser Überschrift habe ich hier am 23. Mai über den Prozess gegen den Medizin-Professor und Corona-Maßnahmen-Kritiker vor dem Amtsgericht im Schleswig-Holsteinischen Plön geschrieben. 

Die „Zuckungen“ fallen jetzt aber ganz anders aus, als erhofft. Weil die Generalstaatsanwaltschaft, die dem Justizministerium der schwarz-grünen Landesregierung in Kiel gegenüber weisungsgebunden ist, Berufung eingelegt hat, geht das Verfahren jetzt in die zweite Runde. Bhakdi muss zum zweiten Mal vor die Richter – diesmal wird vor dem Landgericht Kiel verhandelt. Der Vorwurf ist an den Haaren herbeigezogen und wirkt politisch motiviert: Volksverhetzung und Holocaust-Verharmlosung. Der Richter im ersten Prozess hatte der Generalstaatsanwaltschaft eine kräftige Ohrfeige ereilt. Er fand, dass Bhakdis Äußerungen im Wahlkampf 2021 sowie in

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