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Erfolg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zutritt zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Published On: 31. Juli 2023 8:50

Urteil des Berliner Landgerichts: BPK muss Kläger Zugang gewähren

Das Berliner Landgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Beklagte (BPK e.V.) verpflichtet ist, dem Kläger Zugang zu seinen Veranstaltungen und Angeboten zu gewähren, ähnlich wie einem Mitglied. Das Gericht verwies dabei auf die Beachtung der Grundrechte des Klägers gemäß Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes. Das Urteil kritisiert die Argumente der BPK und ihrer Anwaltskanzlei als „völlig pauschal vorgetragen“ und „nicht prüfbar“.

Urteilsbegründung: Kläger erfüllt Voraussetzungen für Zugang

Das Landgericht stellte fest, dass der Kläger die Voraussetzungen gemäß § 2 der Satzung des Beklagten erfüllt, da er als in Berlin ansässiger Journalist umfassend über bundespolitische Themen berichtet. Das Gericht betonte, dass der Kläger zwar keinen Anspruch auf Mitgliedschaft hat, jedoch den gleichen Zugang zu den Veranstaltungen und Angeboten des Beklagten wie ein Mitglied erhalten sollte. Dieser Anspruch ergibt sich aus den Grundrechten gemäß Artikel 5 Absatz 1 HS 2 GG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 GG.

Argumentation der BPK vor Gericht kritisiert

In der Urteilsbegründung wird deutlich, dass das Gericht die Argumentation der BPK umfassend ablehnt. Insbesondere wird festgestellt, dass die BPK nicht ausreichend dargelegt hat, warum die Artikel des Klägers nicht die Bundespolitik betreffen oder warum sie im Vergleich zu anderen Artikeln des Klägers nicht ins Gewicht fallen sollten. Das Gericht bemängelt zudem, dass die Behauptungen der BPK bezüglich Beleidigungen und Einwänden von Mitgliedern nicht ausreichend belegt wurden.

Die BPK hat einen Monat Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Falls dies nicht geschieht, könnte der Kläger ab September an den Regierungspressekonferenzen teilnehmen und Fragen an die Regierungs- und Ministeriensprecher stellen.

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Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion. Urteilsbegründung „Die Klage ist zulässig und in dem aus dem

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