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NachDenkSeiten gewinnen: BPK muss Florian Warweg Zutritt zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Published On: 31. Juli 2023 8:50

Urteil des Berliner Landgerichts: BPK muss Kläger Zugang gewähren

Das Berliner Landgericht hat in seinem Urteilsspruch festgelegt, dass der Beklagte (BPK e.V.) verpflichtet ist, dem Kläger Zugang zu seinen Veranstaltungen und Angeboten zu gewähren, ähnlich wie einem Mitglied. Das Gericht verwies dabei auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes und betonte, dass der Beklagte an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Das Urteil kritisierte zudem die Argumente der BPK und ihrer Anwaltskanzlei als „völlig pauschal vorgetragen“ und „nicht prüfbar“.

Urteilsbegründung: Kläger erfüllt Voraussetzungen für Zugang

In der Urteilsbegründung stellte das Landgericht klar, dass der Kläger die Voraussetzungen für den Zugang zu den Veranstaltungen und Angeboten des Beklagten erfüllt. Obwohl er kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied hat, hat er das Recht auf gleichen Zugang wie ein Mitglied. Das Gericht verwies dabei auf Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Zudem erfüllt der Kläger die Voraussetzungen der Satzung des Beklagten als in Berlin ansässiger Journalist, der umfassend über bundespolitische Themen berichtet.

Kritik an Argumentation der BPK

Das Gericht kritisierte die Argumentation der BPK und ihrer Anwaltskanzlei. Insbesondere wurde bemängelt, dass der Beklagte nicht ausreichend dargelegt hat, warum die Artikel des Klägers nicht die Bundespolitik betreffen oder warum sie im Vergleich zu anderen Artikeln des Klägers nicht ins Gewicht fallen. Zudem konnte der Beklagte keine substantiierten Einwände gegen die Mitgliedschaft des Klägers vorbringen. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger somit nicht von den Veranstaltungen und Angeboten des Beklagten ausgeschlossen werden kann.

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Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in

Details zu Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

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