tagesuebersicht:-verbote-und-versoehnung-am-morgenTagesübersicht: Verbote und Versöhnung am Morgen
die-beziehung-zwischen-russland-und-dem-globalen-sueden:-afrika-als-wichtiger-partnerDie Beziehung zwischen Russland und dem Globalen Süden: Afrika als wichtiger Partner
nachdenkseiten-siegen:-bpk-muss-florian-warweg-zutritt-zu-den-regierungspressekonferenzen-gewaehren

NachDenkSeiten siegen: BPK muss Florian Warweg Zutritt zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Published On: 31. Juli 2023 8:50

Urteil des Berliner Landgerichts: BPK muss Kläger Zugang gewähren

Das Berliner Landgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Beklagte (BPK e.V.) verpflichtet ist, dem Kläger Zugang zu seinen Veranstaltungen und Angeboten zu gewähren, ähnlich wie einem Mitglied. Das Gericht verwies dabei auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes und betonte, dass der Beklagte an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Die Argumente der BPK und ihrer Anwaltskanzlei wurden vom Gericht kritisch betrachtet und als nicht ausreichend substantiiert eingestuft.

Grundrechtsbindung der BPK

In seiner Urteilsbegründung betonte das Landgericht die Grundrechtsbindung der BPK gemäß Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich und hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger die Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Veranstaltungen der BPK erfüllt, da er als in Berlin ansässiger Journalist umfassend über bundespolitische Themen berichtet.

Fehlende Belege und unsubstantiierte Argumentation

In Bezug auf die Behauptung der BPK, der Kläger habe Mitglieder der Bundespressekonferenz beleidigt, forderte das Gericht konkrete Belege ein. Der Beklagte konnte jedoch keine substantiierten Einwände vorbringen und auch nicht darlegen, warum dem Kläger der Zugang zu den Veranstaltungen verwehrt werden sollte. Das Gericht kritisierte die pauschale Zusammenfassung der Einwände und stellte fest, dass diese nicht prüfbar seien. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass der Begriff „Kanzlerkorrespondent“, den der Kläger verwendet hatte, kein von ihm erfundener Begriff war, sondern der offizielle Titel der dpa.

Die BPK hat nun einen Monat Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sollte dies nicht geschehen, wird der Kläger ab September an den Regierungspressekonferenzen teilnehmen können. Die NachDenkSeiten werden weiterhin über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit berichten.

Original Artikel Teaser

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in

Details zu Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

tagesuebersicht:-verbote-und-versoehnung-am-morgenTagesübersicht: Verbote und Versöhnung am Morgen
die-beziehung-zwischen-russland-und-dem-globalen-sueden:-afrika-als-wichtiger-partnerDie Beziehung zwischen Russland und dem Globalen Süden: Afrika als wichtiger Partner