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NachDenkSeiten triumphiert: BPK muss Florian Warweg Eintritt zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Published On: 31. Juli 2023 8:50

Urteil des Berliner Landgerichts: BPK muss Kläger Zugang gewähren

Das Berliner Landgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Beklagte (BPK e.V.) verpflichtet ist, dem Kläger Zugang zu seinen Veranstaltungen und Angeboten zu gewähren, ähnlich wie einem Mitglied. Das Gericht verwies dabei auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes und betonte, dass der Beklagte an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Das Urteil kritisierte zudem die Argumente der BPK und ihrer Anwaltskanzlei als pauschal, nicht prüfbar und nicht geeignet.

Grundrechtsbindung der BPK

In seiner Urteilsbegründung wies das Landgericht auf die Grundrechtsbindung der BPK hin, insbesondere in Bezug auf die Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes. Diese Artikel besagen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt, da er als in Berlin ansässiger Journalist umfassend über bundespolitische Themen berichtet.

Kritik an der Argumentation der BPK

Das Gericht kritisierte auch die Argumentation der BPK, insbesondere die Behauptung, dass der Kläger nicht ausreichend über Bundespolitik berichtet. Das Gericht stellte fest, dass die BPK nicht substantiiert dargelegt hat, warum die Artikel des Klägers nicht die Bundespolitik betreffen oder warum sie im Vergleich zu anderen Artikeln des Klägers nicht ins Gewicht fallen sollten. Das Gericht forderte konkrete Belege für die Behauptung, dass der Kläger Mitglieder der Bundespressekonferenz beleidigt habe, und stellte fest, dass der Beklagte keine substantiierten Einwände gegen die Aufnahme des Klägers vorgebracht hat.

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Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in

Details zu Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

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