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NachDenkSeiten triumphiert: BPK muss Florian Warweg Zutritt zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Published On: 31. Juli 2023 8:50

Urteil des Berliner Landgerichts: BPK muss Kläger Zugang gewähren

Das Berliner Landgericht hat in seinem Urteilsspruch festgelegt, dass der Beklagte (BPK e.V.) verpflichtet ist, dem Kläger Zugang zu seinen Veranstaltungen und Angeboten zu gewähren, ähnlich wie einem Mitglied. Das Gericht verwies dabei auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes und betonte, dass der Beklagte an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Das Urteil kritisiert die Argumente der BPK und ihrer Anwaltskanzlei als pauschal, nicht prüfbar und nicht geeignet.

Urteilsbegründung: Kläger erfüllt Voraussetzungen für Zugang zu BPK-Veranstaltungen

Das Landgericht stellte fest, dass der Kläger die Voraussetzungen erfüllt, um Zugang zu den Veranstaltungen und Angeboten des Beklagten zu erhalten. Obwohl er keinen Anspruch auf Aufnahme als Mitglied hat, hat er das Recht auf gleichen Zugang wie ein Mitglied. Dieser Anspruch ergibt sich aus den Artikeln 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie aus der Grundrechtsbindung des Beklagten. Das Gericht betonte, dass der Kläger als in Berlin ansässiger Journalist, der umfassend über bundespolitische Themen berichtet, die Voraussetzungen erfüllt.

BPK kann keine substantiierten Einwände gegen Kläger vorbringen

In der Urteilsbegründung kritisiert das Gericht die BPK dafür, dass sie keine substantiierten Einwände gegen den Kläger vorbringen konnte. Die Behauptung, der Kläger habe Mitglieder der Bundespressekonferenz beleidigt, konnte nicht konkret belegt werden. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte keine Ausschlussgründe vorgetragen hat und keinen substantiierten Vortrag dazu gemacht hat, warum dem Kläger der Zugang zu den Veranstaltungen verwehrt werden sollte. Die Argumentation der BPK und ihrer Anwaltskanzlei wurde als fehlerhaft und nicht überzeugend bewertet.

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Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in

Details zu Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

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