tagesuebersicht:-verbote-und-versoehnungTagesübersicht: Verbote und Versöhnung
die-beziehung-zwischen-russland-und-dem-globalen-sueden:-afrika-als-wichtiger-partnerDie Beziehung zwischen Russland und dem Globalen Süden: Afrika als wichtiger Partner
triumph-fuer-nachdenkseiten:-bpk-ist-verpflichtet,-florian-warweg-zugang-zu-den-regierungspressekonferenzen-zu-gewaehren

Triumph für NachDenkSeiten: BPK ist verpflichtet, Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen zu gewähren

Published On: 31. Juli 2023 8:50

Urteil des Berliner Landgerichts

Das Berliner Landgericht hat in seinem Urteilsspruch festgelegt, dass der Beklagte (BPK e.V.) verpflichtet ist, dem Kläger Zugang zu seinen Veranstaltungen und Angeboten zu gewähren, ähnlich wie einem Mitglied. Das Gericht stützte sich dabei auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes und betonte, dass der Beklagte an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Die Argumente der BPK und ihrer Anwaltskanzlei wurden vom Gericht kritisiert und als nicht ausreichend substantiiert bezeichnet.

Urteilsbegründung

Das Landgericht erklärte, dass der Kläger zwar keinen Anspruch auf Aufnahme als Mitglied bei der BPK hat, jedoch das Recht auf den gleichen Zugang zu den Veranstaltungen und Angeboten wie ein Mitglied hat. Dieses Recht ergibt sich aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und der Tatsache, dass der Beklagte an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Das Gericht verwies auch darauf, dass der Kläger die Voraussetzungen gemäß § 2 der Satzung des Beklagten erfüllt, da er ein in Berlin ansässiger Journalist ist und umfassend über bundespolitische Themen berichtet.

Kritik an der Argumentation der BPK

Das Gericht kritisierte die Argumentation der BPK und ihrer Anwaltskanzlei. Insbesondere wurde bemängelt, dass der Beklagte nicht ausreichend dargelegt hat, warum die Artikel des Klägers nicht die Bundespolitik betreffen oder warum sie im Vergleich zu anderen Artikeln des Klägers nicht ins Gewicht fallen sollten. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte keine substantiierten Argumente vorgebracht hat, die eine Nichtaufnahme des Klägers rechtfertigen würden. Zudem wurden konkrete Belege für die Behauptung, der Kläger habe Mitglieder der Bundespressekonferenz beleidigt, nicht vorgelegt.

Die BPK hat einen Monat Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Falls dies nicht geschieht, könnte der Kläger ab September an den Regierungspressekonferenzen teilnehmen und Fragen an die Regierungs- und Ministeriensprecher stellen. Die NachDenkSeiten werden ihre Leser über die weiteren Entwicklungen informieren.

Original Artikel Teaser

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in

Details zu Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

tagesuebersicht:-verbote-und-versoehnungTagesübersicht: Verbote und Versöhnung
die-beziehung-zwischen-russland-und-dem-globalen-sueden:-afrika-als-wichtiger-partnerDie Beziehung zwischen Russland und dem Globalen Süden: Afrika als wichtiger Partner