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Steuerzahler in Niedersachsen müssen die Kosten für die Operation eines abgelehnten Asylbewerbers übernehmen

Published On: 1. August 2023 17:44

Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen hat entschieden, dass der Landkreis Celle die Kosten für eine Operation eines abgelehnten Asylbewerbers aus Georgien tragen muss. Die Familie des 17-jährigen Jungen war illegal nach Deutschland eingereist, um eine spezielle medizinische Behandlung für ihn zu erhalten. Der Jugendliche leidet unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen und benötigt einen Rollstuhl. Obwohl die Asylanträge der Familie abgelehnt wurden, ließen sie den Eingriff in einer deutschen Spezialklinik durchführen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 17.600 Euro. Der Landkreis Celle hatte die Übernahme der Kosten abgelehnt, da die Familie ausreisepflichtig war und kein medizinischer Notfall vorlag. Das Sozialgericht Braunschweig widersprach jedoch der Entscheidung des Landkreises und verwies auf das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und die UN-Kinderrechtskonvention.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat weitreichende Konsequenzen für Steuerzahler. Sie müssen nun die Kosten für die Operation eines abgelehnten Asylbewerbers tragen, wenn es sich um eine medizinisch erforderliche Behandlung handelt. Die Behörde muss eine besondere Rechtfertigung vorlegen, wenn sie die Kostenübernahme verweigern möchte. In diesem Fall hatte das Gericht entschieden, dass die Gesundheit des minderjährigen Asylbewerbers durch die Operation gesichert wird und daher die Kosten vom Landkreis Celle übernommen werden müssen.

Die Entscheidung des Gerichts stößt auf Kritik, da sie dazu führen könnte, dass abgelehnte Asylbewerber gezielt nach Deutschland reisen, um teure medizinische Behandlungen zu erhalten, die dann von den Steuerzahlern finanziert werden müssen. Es wird argumentiert, dass die Kostenübernahme nur für medizinisch notwendige Behandlungen gelten sollte und nicht für Behandlungen, die auch in ihrem Heimatland durchgeführt werden könnten. Die Debatte über die Kosten für die medizinische Versorgung von Asylbewerbern wird voraussichtlich weitergehen, da immer mehr Fälle vor Gericht landen

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Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Die Behörde gibt der georgischen Familie Recht Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze Entscheidung in Niedersachsen  Eine georgische Familie reist nur nach Deutschland ein, um ihren Sohn medizinisch behandeln zu lassen. Die horrenden Kosten für die Spezialoperationen der abgelehnten Asylbewerber muß laut einem Urteil nun der Steuerzahler aufbringen. CELLE. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat den Landkreis Celle dazu verdonnert, die Operationskosten für einen georgischen Migranten zu tragen. „Will eine Behörde bei minderjährigen Asylbewerbern die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen verweigern, weil diese nicht zur Sicherung der Gesundheit unerläßlich

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