Steuerzahler in Niedersachsen müssen für die medizinische Behandlung eines abgelehnten Asylbewerbers aufkommen
Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen
Das Landessozialgericht Niedersachsen hat entschieden, dass der Landkreis Celle die Kosten für die Operation eines abgelehnten Asylbewerbers aus Georgien tragen muss. Die Familie des 17-jährigen Jungen war illegal nach Deutschland eingereist, um eine spezielle medizinische Behandlung für ihn zu erhalten. Der Jugendliche leidet unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen und benötigt einen Rollstuhl. Die Asylanträge der Familie wurden abgelehnt, dennoch ließen sie die Operation in einer deutschen Spezialklinik durchführen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 17.600 Euro. Der Landkreis Celle lehnte die Kostenübernahme ab, da die Familie ausreisepflichtig sei und kein medizinischer Notfall vorliege. Das Sozialgericht Braunschweig widersprach dieser Entscheidung und verwies auf das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und die UN-Kinderrechtskonvention.
Die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat weitreichende Konsequenzen für die Steuerzahler. Sie müssen nun die Kosten für die Operation des abgelehnten Asylbewerbers tragen. Das Gericht argumentierte, dass eine Behörde besondere Rechtfertigungen vorbringen müsse, um die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen bei minderjährigen Asylbewerbern zu verweigern. In diesem Fall sei dies nicht der Fall gewesen. Die georgische Familie reiste nach Deutschland ein, um ihrem Sohn eine bessere medizinische Versorgung zu ermöglichen. Der Jugendliche leidet unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen und benötigt einen Rollstuhl. Die Operation soll ihm ermöglichen, in Zukunft ohne Rollstuhl zu gehen und möglicherweise schmerzfrei zu sein.
Der Landkreis Celle hatte die Kostenübernahme abgelehnt, da die Familie ausreisepflichtig sei und kein medizinischer Notfall vorliege. Das Sozialgericht Braunschweig widersprach dieser Entscheidung und verwies auf das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und die UN-Kinderrechtskonvention. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte nun diese Entscheidung und verpflichtet den Landkreis Celle zur Übernahme der Operationskosten. Diese belaufen sich auf etwa 17.600 Euro. Die Entscheidung hat große Auswirkungen auf die Steuerzahler, da sie nun für die Kosten der medizinischen Behandlung eines abgelehnten Asylbewerbers aufkommen müssen
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Entscheidung in NiedersachsenSteuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen
Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Die Behörde gibt der georgischen Familie Recht Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze Entscheidung in Niedersachsen Eine georgische Familie reist nur nach Deutschland ein, um ihren Sohn medizinisch behandeln zu lassen. Die horrenden Kosten für die Spezialoperationen der abgelehnten Asylbewerber muß laut einem Urteil nun der Steuerzahler aufbringen. CELLE. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat den Landkreis Celle dazu verdonnert, die Operationskosten für einen georgischen Migranten zu tragen. „Will eine Behörde bei minderjährigen Asylbewerbern die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen verweigern, weil diese nicht zur Sicherung der Gesundheit unerläßlich
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