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Impfaerzte muessen gerade bei mangelnder Datengrundlage auf Unmoeglichkeit der Aufklaerung hinweisen

Published On: 2. August 2023 18:23

Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoffen

Die pensionierte Rechtsanwältin Margot Lescaux hat sich kürzlich mit einem anspruchsvollen Artikel in der renommierten „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (S. 2133 ff) befasst. Dieser Artikel wurde auch von RAin Viviane Fischer auf 2020News aufgegriffen, war jedoch für Laien wenig verständlich. Umso erfreulicher ist es, dass Margot Lescaux diesen Artikel so aufbereitet hat, dass auch Nicht-Fachleute ihn verstehen können.

Zusammenfassung und Kommentierung eines Artikels aus der NJW

In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der auflagenstärksten juristischen Fachzeitschrift, wurde am 27.7.23 in der Ausgabe 31/2023 ein Artikel mit dem Titel „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoffen“ veröffentlicht. Die Autoren sind Carlos A. Gebauer, Fachanwalt für Medizinrecht und stellvertretender Vorsitzender des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofes beim OLG Hamm, sowie Prof. Dr. Katrin Gierhake, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg. Dieser Gastbeitrag fasst die wichtigsten Aussagen des NJW-Artikels zusammen.

Ärztliche Aufklärungspflichten bei Impfgeschädigten

Der Artikel beginnt mit einer Einführung in die Funktionsweise von mRNA-Impfstoffen im Vergleich zu herkömmlichen Impfstoffen. Es werden keine weiteren Erläuterungen zu den Schadwirkungen gegeben, aber es wird erwähnt, dass die Impfstoffe ursprünglich nur eine bedingte Zulassung hatten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Begriff „modRNA“ anstelle von „mRNA“ verwendet werden sollte, da synthetisches Pseudouridin anstelle von natürlichem Uridin vorhanden ist. Es wird nicht auf die Diskussion eingegangen, ob es sich eher um eine Gentherapie als um eine Impfung handelt.

Dann werden die anerkannten Grundsätze für ärztliche Aufklärungspflichten erläutert. Anschließend wird darauf eingegangen, wie diese Grundsätze speziell bei der Beratung vor der Verimpfung von mRNA-Impfstoffen anzuwenden sind. Es werden die Besonderheiten im Vergleich zu anderen Behandlungsmaßnahmen herausgearbeitet, wie die bedingte Zulassung, das neue Verfahren, das fehlende Wissen über Risiken und Nebenwirkungen, der Einfluss der MedBVSV (Spahn-Verordnung) und die Impfempfehlungen des RKI. Es wird untersucht, ob diese Besonderheiten die

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Impfärzte müssen gerade bei mangelnder Datengrundlage auf Unmöglichkeit der Aufklärung hinweisen!

Ärztlichen Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien Die pensionierte Rechtsanwältin Margot Lescaux nahm sich dieser Tage einen durchaus anspruchsvollen Artikel bei der renommierten „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (S. 2133 ff ) an. Auf 2020News wurde dieser Artikel ebenfalls durch RAin Viviane Fischer aufgegriffen, allerdings für den Laien weiterhin wenig transparent. Umso mehr freut es uns, dass Margot Lescaux diesen Artikel, der auf diesem Blog schon thematisiert wurde, so angenommen hat, dass auch die nicht Fachfrau diesen verstehen kann. Zusammenfassung und Kommentierung eines Artikels aus der NJWAufklärung für Impfgeschädigte, die ihren Impfarzt in Anspruch nehmen wollen In der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der auflagenstärksten juristischen Fachzeitschrift, erschien am 27.7.23 in der Ausgabe 31/2023 ein Artikel mit dem Titel „Ärztliche Aufklärung bei

Details zu Impfärzte müssen gerade bei mangelnder Datengrundlage auf Unmöglichkeit der Aufklärung hinweisen!

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