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Bavarian Judges: Entry Quarantine was a Violation of the Law

Published On: 4. August 2023 7:34

Bayerns oberste Verwaltungsrichter erklären Corona-Quarantäne für rechtswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die als „Corona-Quarantäne“ bezeichnete Hausarrestmaßnahme für Menschen, die aus Risikogebieten nach Bayern einreisen, rechtswidrig war. Die Verordnung, die am 5. November 2020 erlassen wurde, sah vor, dass Einreisende aus Risikogebieten sich unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Die Richter erklärten, dass der Aufenthalt in einem Risikogebiet allein nicht ausreicht, um einen Ansteckungsverdacht zu begründen. Zudem verstieß die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip, da es zum Zeitpunkt des Erlasses keine gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Risikogebieten gab.

Begründung des Gerichts und Kritik am Risikogebietsstatus

Die Richter argumentierten, dass für einen Ansteckungsverdacht eindeutige Symptome, eine entsprechende Anamnese oder ein Kontakt mit einer infizierten Person notwendig seien. Ein Ehepaar aus München, das gegen die Quarantänepflicht geklagt hatte, kritisierte zudem die Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Risikogebieten. Sie argumentierten, dass Bayern damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz hatte als viele ausländische Risikogebiete und die Einstufung als Risikogebiet intransparent und nicht nachvollziehbar war.

Rechtskräftigkeit des Urteils und Kritik an der Corona-Politik

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und das Gericht hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das Gesundheitsministerium in München erklärte, dass die Quarantänepflicht auf EU-Ebene abgestimmt gewesen sei und ein wichtiger Baustein zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Coronavirus gewesen sei. Kritiker werfen Ministerpräsident Markus Söder Opportunismus in seiner Corona-Politik vor und weisen darauf hin, dass sein harter Kurs bereits in mehreren Urteilen abgestraft wurde.

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Bayerische Richter: Einreise-Quarantäne war Rechtsbruch

Der gesunde Menschenverstand hat es damals schon gesagt – nun sagen es auch Bayerns oberste Verwaltungsrichter: Der verharmlosend als „Corona-Quarantäne“ bezeichnete Hausarrest für Menschen, die aus sogenannten „Risikogebieten“ in den Freistaat einreisten, war rechtswidrig. Und er wurde deshalb nachträglich für unwirksam erklärt. „Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen“, teilte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit, wie der „Bayerische Rundfunk“ vermeldet: „Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen.“ Mein

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