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Bavarian Judges: Quarantine upon Entry was a Violation of the Law

Published On: 4. August 2023 3:11

Bayerns oberste Verwaltungsrichter erklären Corona-Quarantäne für rechtswidrig

Die obersten Verwaltungsrichter in Bayern haben entschieden, dass die als „Corona-Quarantäne“ bezeichnete Hausarrestmaßnahme für Menschen, die aus Risikogebieten in den Freistaat einreisen, rechtswidrig war. Die Verordnung, die am 5. November 2020 erlassen wurde, sah vor, dass Einreisende, die sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für zehn Tage in Quarantäne müssen. Die Richter erklärten, dass der Aufenthalt in einem Risikogebiet allein nicht ausreiche, um einen Ansteckungsverdacht zu begründen. Außerdem verstieß die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip, da es zum Zeitpunkt des Erlasses keine gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Risikogebieten gab.

Entscheidung der Richter und Kritik am Risikogebietsstatus

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass für einen Ansteckungsverdacht eindeutige Symptome, eine entsprechende Anamnese oder ein Kontakt mit einer infizierten Person notwendig seien. Ein Ehepaar aus München hatte gegen die Quarantänepflicht geklagt und argumentiert, dass sie ihre Freiheitsrechte beschränke und es eine Ungleichbehandlung mit inländischen Risikogebieten gebe. Sie kritisierten, dass Bayern damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz hatte als viele ausländische Risikogebiete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und das Gericht hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Kritik an der Corona-Politik von Markus Söder

Die Entscheidung des Gerichts ist eine weitere Ohrfeige für Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Er hatte sich zunächst als Scharfmacher positioniert und die Bürger mit drastischen Maßnahmen terrorisiert. Als sich der Wind drehte, war er einer der lauten Verfechter von Lockerungen. Sein harter Kurs wurde bereits mehrfach von Gerichten abgestraft. Die Frage ist, ob die Wähler dies bis zu den Wahlen im Herbst vergessen werden. Das Gericht sieht eine grundsätzliche Bedeutung des Falls und hat eine Revision zugelassen.

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Bayerische Richter: Einreise-Quarantäne war Rechtsbruch

Der gesunde Menschenverstand hat es damals schon gesagt – nun sagen es auch Bayerns oberste Verwaltungsrichter: Der verharmlosend als „Corona-Quarantäne“ bezeichnete Hausarrest für Menschen, die aus sogenannten „Risikogebieten“ in den Freistaat einreisten, war rechtswidrig. Und er wurde deshalb nachträglich für unwirksam erklärt. „Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen“, teilte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit, wie der „Bayerische Rundfunk“ vermeldet: „Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen.“ Mein

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