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Die Justiz als Handlangerin einer NATO-Bundesregierung – Schnelle Aburteilung der Meinungsfreiheit

Published On: 4. August 2023 21:47

4. August 2023, 21:47 Uhr

Bürger, die sich für den Frieden einsetzen, aber dennoch den Mut haben, entgegen den medial-politischen Vorgaben konträre Argumente zu formulieren, geraten derzeit ins Visier der Justiz. Eine mögliche Beweislast wird durch einen „Schnüffel-Algorithmus“ ermittelt, den Autor Uli Gellermann als potenzielle Verschwörung von Staat und Justiz betrachtet.

Mal ist es ein Hamburger, dann eine Frau in Köln, und jetzt kürzlich ein Düsseldorfer: In der gesamten Bundesrepublik häufen sich die Fälle angeblicher „Billigung des russischen Angriffskrieges“. Diese Fälle werden juristisch verfolgt. Laut den Stuttgarter Nachrichten gibt es eine Umfrage der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg, wonach „der russische Angriffskrieg auch hier immer wieder ein Thema ist“. Die Justiz mobilisiert sich. Offensichtlich gibt es eine wachsende Anzahl von Fällen, in denen die deutsche Justiz Meinungen verfolgt: Die Meinung, dass der russische Krieg nicht so verwerflich ist, wie Regierung und Medien behaupten. Artikel 5 des Grundgesetzes besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] eine Zensur findet nicht statt.“ Meinungen können falsch oder richtig sein, aber sie sind keinesfalls verboten.

Der Fall des Düsseldorfers Kay Strathus ist beispielhaft für die Art und Weise, wie eine regierungstreue Justiz gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Designer wurde kürzlich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf zugestellt, in dem er beschuldigt wurde, gegen § 138 Nummer 5 verstoßen zu haben, indem er den „Öffentlichen Frieden“ gestört habe und nun 3.500 Euro zahlen müsse. Strafbefehle sind ein schneller Prozess: Sie ermöglichen es den Strafverfolgungsbehörden, ein kostensparendes und schnelles, daher „vereinfachtes“ oder verkürztes Strafverfahren durchzuführen. Der Angeklagte erhält eine Strafe, ohne dass eine Hauptverhandlung erforderlich ist, an der er teilnehmen müsste.

Was hat der Designer getan, um einen schnellen Prozess zu verdienen? Auf seiner Facebook-Seite äußerte er sich zum Krieg in der Ukraine wie folgt: „Übrigens hat Russland in Übereinstimmung mit § 51 des Völkerrechts gehandelt (Recht auf Selbstverteidigung)“. Strathus hat seine Meinung geäußert.

Im Jahr 2018 gab es in Deutschland rund 32 Millionen Facebook-Nutzer. Heute sind es wahrscheinlich noch mehr. Wie haben es die Behörden geschafft, aus den Millionen Nutzern eine angeblich strafbare Äußerung herauszufiltern? Der Strafbefehl gibt einen Hinweis: Als Zeuge für das Meinungsverbrechen des Designers wird ein „KK Aurisch“ genannt, der angeblich im „Polizeipräsidium Düsseldorf“ tätig ist.

Unter der Adresse des Düsseldorfer Polizeipräsidiums befinden sich der „Staatsschutz“ und das „Landeskriminalamt“. In ihren düsteren Büros wurde offensichtlich ein Algorithmus entwickelt, der im Internet aufspüren soll, was eine grundgesetzfeindliche Justiz als Störung des öffentlichen Friedens betrachtet. Der öffentliche Frieden sei gestört, „wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird“. Die übliche Justiz kann sich nicht vorstellen, dass die Regierung für das erschütterte Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit verantwortlich sein könnte.

Fassen wir zusammen: Die parteiische Justiz stellt sich auf die Seite der NATO im Ukraine-Krieg. Damit verstößt sie deutlich gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes, beteiligt sich propagandistisch an einem gefährlichen Krieg und entlarvt die Illusion einer unabhängigen Justiz. Der Polizei-Funktionär „KK Aurisch“ ist nur der Ausführende in einem skandalösen Kampf der Justiz gegen die Bevölkerung.

Im Beschuldigungskatalog gegen Kay Strathus wird auch erwähnt: „Dass der vorgenannte Krieg Russlands ein Verbrechen der Aggression nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuchs darstellt“. Dem Designer wird also mit einem Ermittlungsverfahren des Internationalen Gerichtshofs gedroht. Das ist eine Drohung, die der räuberischen Erpressung nahe kommt. Denn natürlich soll die Meinung des Designers verschwinden, da er die Zweifel vieler Bürger am NATO-Krieg in der Ukraine formuliert.

Die Justiz wird zunehmend zum Diener einer Bundesregierung, für die die NATO-Treue über Recht und Gesetz geht. Diese Verschwörung von Staat und Justiz fand im November 1945 und April 1949 in Nürnberg ein schändliches Ende. Doch auf den höheren Ebenen der Justiz scheint es bisher keine Lehren aus der deutschen Geschichte zu geben.

Der Artikel wird mit freundlicher Genehmigung des Autors veröffentlicht. Er wurde erstmals am 4. August 2023 auf der Online-Plattform www.rationalgalerie.de veröffentlicht.

Uli Gellermann ist Filmemacher und Journalist. Seine Erfahrungen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern begründen seine Medienkritik. Er ist Herausgeber der Internetseite rationalgalerie.de.

Mehr zum Thema – Urteil im Fall Patrik Baab: Staat darf sich nicht als Wahrheitsverkünder aufspielen RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln. Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein

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Justiz als Dienerin einer NATO-Bundesregierung – Kurzer Prozess gegen Meinungsfreiheit

4 Aug. 2023 21:47 Uhr Bürger, die pro Frieden argumentieren, es dabei jedoch wagen, konträre Argumentationslinien medial-politischer Vorgaben zu formulieren, geraten aktuell in den Fokus der Justiz. Eine mögliche Beweislast wird durch einen „Schnüffel-Algorithmus“ ermittelt – für den Autoren Uli Gellermann die potenzielle Verschwörung von Staat und Justiz. Quelle: www.globallookpress.com © Robert B. Fishman via www.imago-Von Uli GellermannMal ist es ein Hamburger, dann eine Frau in Köln, jetzt jüngst ein Düsseldorfer: Querbeet in der Bundesrepublik häufen sich die Fälle wegen angeblicher „Billigung des russischen Angriffskrieges“. Fälle, die juristisch verfolgt werden. Aus den Stuttgarter Nachrichten erfahren wir, dass es eine Umfrage der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg gibt, nach der „der russische Angriffskrieg auch hier immer wieder ein Thema ist“. Die Justiz macht mobil.

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