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Fahrende Gemeinschaft“ als Ursache: Wildes Campieren wird jetzt eingeschränkt

Published On: 4. August 2023 20:24

Niederösterreich plant im September eine Neuregelung gegen „wildes Campieren“ im Rahmen des Polizeistrafgesetzes. Dies wurde heute vom freiheitlichen Klubobmann im NÖ-Landtag, Reinhard Teufel, bekannt gegeben. Das neue Gesetz wurde aufgrund von Problemen mit dem „Fahrenden Volk“ eingeführt, insbesondere mit Zigeunern, die sich regelmäßig illegal in der Gegend um Tulln aufhalten. Im Juni dieses Jahres gab es Ärger mit dem „fahrenden Volk“, da sie ihre Wohnwagen und Zelte entgegen einer Vereinbarung mit den Behörden zwei Wochen früher und an einem anderen Ort als vereinbart aufstellten.

Die neue Regelung ermöglicht es den Gemeinden, das Campieren außerhalb von Campingplätzen zu verbieten, um negative Auswirkungen auf die Sicherheit, Gesundheit, den Schutz der Gemeinschaft, die Landwirtschaft, den Tourismus, den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild zu vermeiden. Andreas Bors, Bezirksobmann der FPÖ in Tulln, freut sich über diese neue Regelung, da es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der Entsorgung von Abfällen gab.

Das Polizeistrafgesetz gilt nicht für Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime, die nicht zur Übernachtung dienen. Mobile Elemente, die im Rahmen eines Zeltlagers oder eines Feuerwehrfestes aufgestellt werden, sind ebenfalls ausgenommen. Rettungsorganisationen sind ebenfalls ausgenommen, wenn es um die Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen geht. Lkw-Fahrer, die aus anlassbezogenen Gründen kurz auf Raststätten übernachten müssen, sind ebenfalls ausgenommen. Allerdings fällt ein allgemeiner Parkplatz nicht unter diese Ausnahme, betont Bors.

Mit dem neuen Gesetz wird das Verfügungsrecht von Grundeigentümern nicht eingeschränkt, so Teufel. Solange es dem Campinggesetz nicht widerspricht, können Grundbesitzer das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen auf ihrem Grund erlauben. Laut Campingplatzgesetz darf ein Kreis von mehr als zehn Personen jedoch nicht länger als eine Woche campieren, erklärt Teufel. Ausnahmen gelten nur für Jugend- oder Zeltlager im Rahmen von Festivals sowie Sport- und Kulturveranstaltungen

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“Fahrendes Volk” als Auslöser: Jetzt wird wildem Campieren Riegel vorgeschoben

Niederösterreich wird im September die Regelungen gegen sogenanntes „wildes Campieren“ im Rahmen des Polizeistrafgesetzes neu definieren. Das gab heute, Freitag, der freiheitliche Klubobmann im NÖ-Landtag, Reinhard Teufel, bekannt. Probleme mit dem “Fahrenden Volk” Auslöser des neuen Gesetzes waren unter anderem Zigeuner, die sich vor allem in der Gegend um Tulln regelmäßig illegal breit machen. Wie berichtet, gab es im Juni dieses Jahres Ärger mit dem „fahrenden Volk“, weil sie ihre Wohnwagen und Zelte entgegen einer Abmachung mit den Behörden zwei Wochen früher und noch dazu auf einem anderen Platz als ausgemacht aufstellten. Andreas Bors (li.) und Reinhard Teufel präsentierten das neue Polizeistrafgesetz gegen wildes Campieren. Abfallberge als Hinterlassenschaft Der Tullner FPÖ-Bezirksobmann Landtagsabgeordneter Andreas Bors hat nun allen Grund zur Freude.

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