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Fahrende Gemeinschaft“ als Ursache: Wildes Campieren wird nun eingeschränkt

Published On: 4. August 2023 20:24

Niederösterreich plant im September eine Neuregelung der Vorschriften gegen „wildes Campieren“ im Rahmen des Polizeistrafgesetzes. Dies wurde heute von Reinhard Teufel, dem Klubobmann der Freiheitlichen Partei im NÖ-Landtag, bekannt gegeben. Das neue Gesetz wurde aufgrund von Problemen mit dem „fahrenden Volk“ eingeführt, insbesondere mit Zigeunern, die sich regelmäßig illegal in der Gegend um Tulln niederlassen. Im Juni dieses Jahres gab es Ärger, weil sie ihre Wohnwagen und Zelte entgegen einer Vereinbarung mit den Behörden zwei Wochen früher und an einem anderen Ort als vereinbart aufstellten.

Die neue Regelung ermöglicht es den Gemeinden, das Campieren außerhalb von Campingplätzen zu verbieten, um negative Auswirkungen auf die Sicherheit, Gesundheit, den Schutz der Gemeinschaft, die Landwirtschaft, den Tourismus, den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild zu vermeiden. Andreas Bors, Bezirksobmann der FPÖ in Tulln, freut sich über diese neue Regelung, da es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der Entsorgung von Abfällen gab.

Das Polizeistrafgesetz gilt nicht für Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime, die nicht zum Übernachten genutzt werden. Mobile Elemente, die beispielsweise im Rahmen eines Zeltlagers oder eines Feuerwehrfestes aufgestellt werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch Rettungsorganisationen sind ausgenommen, wenn es um die Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen geht. Lkw-Fahrer, die aus bestimmten Gründen kurzzeitig auf Raststätten übernachten müssen, sind ebenfalls ausgenommen. Allerdings gilt diese Ausnahme nicht für allgemeine Parkplätze.

Mit dem neuen Gesetz wird das Verfügungsrecht von Grundeigentümern nicht eingeschränkt. Solange es nicht gegen das Campinggesetz verstößt, können Grundbesitzer das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen auf ihrem Grund erlauben. Gemäß dem Campingplatzgesetz darf eine Gruppe von mehr als zehn Personen jedoch nicht länger als eine Woche campieren. Es gibt Ausnahmen für Jugend- oder Zeltlager im Rahmen von Festivals sowie Sport- und Kulturveranstaltungen

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“Fahrendes Volk” als Auslöser: Jetzt wird wildem Campieren Riegel vorgeschoben

Niederösterreich wird im September die Regelungen gegen sogenanntes „wildes Campieren“ im Rahmen des Polizeistrafgesetzes neu definieren. Das gab heute, Freitag, der freiheitliche Klubobmann im NÖ-Landtag, Reinhard Teufel, bekannt. Probleme mit dem “Fahrenden Volk” Auslöser des neuen Gesetzes waren unter anderem Zigeuner, die sich vor allem in der Gegend um Tulln regelmäßig illegal breit machen. Wie berichtet, gab es im Juni dieses Jahres Ärger mit dem „fahrenden Volk“, weil sie ihre Wohnwagen und Zelte entgegen einer Abmachung mit den Behörden zwei Wochen früher und noch dazu auf einem anderen Platz als ausgemacht aufstellten. Andreas Bors (li.) und Reinhard Teufel präsentierten das neue Polizeistrafgesetz gegen wildes Campieren. Abfallberge als Hinterlassenschaft Der Tullner FPÖ-Bezirksobmann Landtagsabgeordneter Andreas Bors hat nun allen Grund zur Freude.

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